Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

Kampf gegen Produktpiraten braucht leistungsfähigen Zoll

„Damit das Geschäft mit dem Ideenklau nicht weiter boomt, müssen die Kolleginnen und Kollegen in der Warenabfertigung vom massiv gestiegenen Aufgabenvolumen entlastet werden“, sagte der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel am 26. April 2023 am „Welttag des geistigen Eigen-tums“.

„Hier sehen wir ganz konkret die Folgen des politischen Irrwegs der pauschalen Stelleneinsparung, von dem dieser Teil der Zollverwaltung nicht ausgenommen wurde“, so Liebel. Die Zahlen würden eine klare Sprache sprechen: 66.000 Sendungen stoppten Zöllnerinnen und Zöllner seit 2020 aufgrund des Verdachts der Verletzung von Schutzrechten (Marken, Patente, Muster etc.). Auf die Gesamtmenge der versendeten Artikel berechnet wurden somit insgesamt 31 Millionen Fälschungen aus dem Verkehr gezogen. Der mit Abstand größte Anteil im Jahr 2021 stammt aus China (54%), gefolgt von der Türkei (15%) und Hongkong (13%), wobei diese Statistik nicht nur die Herstellung, sondern auch den Versand der Ware mit einbezieht. Der Wert der beschlagnahmten Waren hat sich in den vergangenen drei Jahren stetig erhöht. Gegenüber dem noch im Jahr 2019 verzeichneten Wert von rund 224 Millionen Euro stellt der Höchstwert von rund 315 Millionen Euro im Jahr 2021 eine Steigerung um 40 Prozent dar (Quelle: Zolljahresstatistik 2021).

Der Zoll schütze mit seiner Arbeit nicht nur die großen, internationalen Unternehmen, die sich mit ihren aus der Werbung bekannten Marken auf den Weltmärkten durchsetzen wollen. Auch kleine Gewerbetreibende, die teilweise erst vor kurzem in den Internet-Versandhandel eingestiegen sind, müssten oft schockiert feststellen, dass ihre Innovationen und Produktdesigns illegal, meist über Drittländer, vertrieben werden. Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls fungiere hier mit einer Online-Plattform als Dienstleister für die Betroffenen, die nicht mehr als ein ELSTER-Steuerzertifikat benötigen, um Anträge auf Grenzbeschlagnahmeverfahren einzureichen.

Für einen effektiven Schutz sei es natürlich erforderlich, dass für die Wahrnehmung von Kontrolltätigkeiten genug Personal in den Zolldienststellen vorhanden ist, erklärte Liebl. Der BDZ habe schon angesichts des Brexit, des Mehrwertsteuer-Digitalpakets und des ohnehin zunehmenden Online-Handels wiederholt auf die Folgen des gestiegenen zollrechtlich abzufertigenden Sendungsvolumens hingewiesen. „Aus unserer Sicht macht dies aktuell einen Mehrbedarf von 1.200 Arbeitskräften erforderlich. Daran ändern auch die oft angepriesenen digitalen Lösungen nichts. So hat das ITZ Bund zwar eine KI-Software entwickelt, die dem Zoll mittels automatisierter Bilderkennung und Datenbankabgleichen die Identifizierung von Produktfälschungen erleichtern soll. Eine solche Technologie ersetzt jedoch keine Zöllner/innen, die nach wie vor in jedem Einzelfall die finale Einschätzung vornehmen müssen“, so der BDZ Chef.

 

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