Kampfmittelbeseitigung: Forderungsfindung im März

Zur Forderungsfindung für die Tarifverhandlungen im Bereich Kampfmittelbeseitigung tritt die Verhandlungskommission Kampfmittelbeseitigung des dbb am 2. März 2017 zusammen. Die Mitglieder der Kommission kommen aus allen Bundesländern und haben bereits in den vergangenen Monaten über mögliche Forderungen diskutiert und Positionspapiere erarbeitet. Nach der abschließenden Diskussion und Beschlussfassung am 2. März 2017 wird der Forderungskatalog der von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vertretenen Arbeitgeberseite übergeben.

Vielfältiger Veränderungsbedarf

Schon jetzt ist klar, dass es aus Sicht der dbb Verhandlungskommission großen Änderungsbedarf gibt. Neben der tarifvertraglichen Struktur mit diversen unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern werden unter anderem eine Modernisierung der Eingruppierung und die Weiterentwicklung der Zulagen Themen in unserer Diskussion sein. Die großen Gefahren, denen die Beschäftigten im Bereich der Kampfmittelbeseitigung ausgesetzt sind, um Sicherheit und Unversehrtheit der Bevölkerung zu schützen, müssen sich in den Arbeitsbedingungen angemessen widerspiegeln.

Der Bereich der Kampfmittelbeseitigung ist in den verschiedenen Bundesländern jeweils unterschiedlich organisiert. Neben Kollegen im Beamtenverhältnis gibt es auch zahlreiche Tarifbeschäftigte unterschiedlicher Berufsgruppen, die in diesem Bereich eingesetzt werden. Für diese gelten – je nach Bundesland – unterschiedliche Tarifverträge.

 

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