Kampfmittelräumdienst: Auftaktverhandlung gestartet - Forderungen vorgestellt
Beim Auftakttermin zur Verhandlung eines bundesweit einheitlichen Flächentarifvertrags für die Beschäftigten im Kampfmittelräumdienst hat der dbb am 11. Juli 2017 seine Forderungen den Vertretern der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) präsentiert.
Die Vertreter der Arbeitgeberseite zeigten sich für die grundsätzliche Forderung nach einem Flächentarifvertrag offen. Der dbb will erreichen, dass ein bundesweit einheitliches Tarifniveau für alle Beschäftigten im Kampfmittelräumdienst gilt.
Weiterhin sieht der dbb Handlungsbedarf bei der Eingruppierung nach Tätigkeitsmerkmalen. Um das spezielle Berufsbild des Kampfmittelräumdienstes auch im Entgelt widerzuspiegeln, ist es unbedingt erforderlich, eine Durchlässigkeit der Entgeltgruppen zu ermöglichen. Mit steigender Verantwortung muss auch die Entgeltgruppe steigen!
Die wichtigsten Forderungen lauten:
- ein überarbeitetes Eingruppierungsschema für alle Beschäftigten, beginnend bei der EG 5 bis zur EG 13
- eine Erhöhung der Gefahrenzulage auf 1.250,00 EUR
- die Abkopplung der momentan praktizierten Abstufung der Gefahrenzulage nach Arbeitsstunden im unmittelbaren Gefahrengebiet
- eine Sonderprämie für außergewöhnliche Gefahrenmomente in Höhe von 800,00 EUR je Ereignis
- die Dynamisierung sämtlicher Zulagen.
Bis zum nächsten Verhandlungstermin am 24. Oktober 2017 wird der dbb mit Mitgliedern der Verhandlungskommission ein fachgemäßes Eingruppierungsschema mit den jeweiligen Tätigkeitsmerkmalen entwerfen. Für den dbb ist dabei entscheidend, dass die Tätigkeit jedes Beschäftigten richtig erfasst und richtig entlohnt wird!
Hintergrund
Der Bereich der Kampfmittelbeseitigung ist in den verschiedenen Bundesländern jeweils unterschiedlich organisiert. Neben Kollegen im Beamtenverhältnis gibt es auch zahlreiche Tarifbeschäftigte unterschiedlicher Berufsgruppen, die in diesem Bereich eingesetzt werden. Für diese gelten – je nach Bundesland – unterschiedliche Tarifverträge. Die darin enthaltenen Zulagen für besondere Gefahren sind teilweise über 20 Jahre nicht erhöht worden. Dies wird der hohen psychischen Belastung der Beschäftigten, die unter dem täglichen Einsatz ihres Lebens im Dienste der Allgemeinheit ihre Arbeit verrichten, schon lange nicht mehr gerecht.