Verordnung zum Homeoffice

Keine IT-Ausstattung = kein mobiles Arbeiten

Am 27. Januar 2021 tritt die Verordnung für Homeoffice vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Kraft. Demnach müssen Arbeitgeber während der Pandemie das Arbeiten von zuhause anbieten, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegenstehen. dbb Chef Ulrich Silberbach beklagt, dass die unzureichenden Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten viele Mitarbeitende im öffentlichen Dienst dazu zwingt, weiterhin ins Büro zu fahren.

Nach einer Umfrage der WELT AM SONNTAG kann bei den 16 Bundesbehörden und den Verwaltungen in 14 größeren Städten nicht mal jeder zweite Innendienstmitarbeitende ins Homeoffice gehen. Die Arbeitsgeber hätten sich zu spät um Laptops und Server gekümmert. Außerdem lägen viele Akten immer noch ausschließlich auf Papier vor und müssten somit im Amt bearbeitet werden. Der dbb Bundesvorsitzende sagte dazu der WELT AM SONNTAG: „In Sachen Digitalisierung, IT-Ausstattung und E-Government steckt Deutschland leider immer noch in der Kreidezeit fest.“

Silberbach bedauerte auch gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, dass mobiles Arbeiten in den Behörden häufig an der unzureichenden Informationstechnik scheitere. „Der öffentliche Dienst kann beim Corona-Homeoffice leider kein Vorbild sein.“ Die F.A.S. hat in den vergangenen Tagen ebenfalls bei allen Bundesministerien und sämtlichen Landesregierungen nachgefragt, wie es um das mobile Arbeiten steht. Danach zeigt sich, dass die Homeoffice-Quote besonders gering in den Bereichen ausfällt, die inhaltlich mit Corona zu tun haben.

 

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