- Um die Änderungen an den rechtlichen Grundlagen der Versorgungsmedizin ging es beim Treffen der AG Behindertenpolitik, an dem unter anderem auch Jürgen Dusel teilnahm, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (3.v.l.).
Versorgungsmedizin
Keine Novelle zu Lasten der Menschen mit Behinderung
Erneut hat sich der dbb gegen Änderungen an den rechtlichen Grundlagen der Versorgungsmedizin ausgesprochen, die zu Lasten der Menschen mit Behinderung gehen.
„Wir werden das Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung der Versorgungsmedizin-Verordnung weiterhin kritisch begleiten, um Verschlechterungen für die Menschen mit Behinderung zu verhindern“, betonte die stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Kirsten Lühmann am 2. Mai 2019 bei der dbb AG Behindertenpolitik in Berlin. Maik Wagner, ebenfalls stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Chef der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS), ergänzte: „Natürlich muss nach über 20 Jahren ohne Reform dem medizinisch-technischen Fortschritt Rechnung getragen werden. Auch das Ziel, Bürokratie abzubauen, ist lobenswert. Allerdings führt etwa die Zugrundelegung des bestmöglichen Behandlungsergebnisses zu einer Verschiebung des Verwaltungsaufwandes hin zu den Betroffenen. So verstehen wir Bürokratieabbau ganz und gar nicht.“
Bereits mehrfach hatte sich der dbb zur geplanten Novelle in der Versorgungsmedizin positioniert und immer wieder eine intensive Verbändebeteiligung eingefordert. Die AG Behindertenpolitik kümmert sich speziell um die Belange behinderter Menschen im dbb – so auch jetzt mit Blick auf die Reform der Versorgungsmedizin-Verordnung.
Auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, sieht noch einige weitere Baustellen, wenn es um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben geht. Zum einen wünscht er sich, dass der öffentliche Dienst seiner Vorbildfunktion im stärkeren Maße gerecht wird, zum anderen erwartet er von denjenigen beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern, die keinen einzigen Menschen mit Behinderung einstellen, ein deutliches Umdenken, sagte er bei seinem Besuch der dbb AG Behindertenpolitik. Notfalls müsse auch die Ausgleichsabgabe für diesen Bereich deutlich erhöht werden. „Wir müssen uns an die Regeln halten, die wir uns selbst gegeben haben“, so der Beauftragte. Außerdem mahnt er, den Behindertenpauschbetrag im Einkommenssteuerrecht, der seit der Einführung 1975 nicht mehr erhöht worden ist, deutlich anzupassen. „Dies ist auch ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit. Es freut mich sehr zu hören, dass der dbb meine Vorhaben unterstützt“, so Dusel.