Thüringen
Kritik am Entwurf für das Reisekostengesetz
Der tbb hat den Gesetzentwurf der Regierung zur Änderung des Thüringer Reisekostengesetzes kritisiert. Der sieht unter anderem vor, Forstmitarbeitenden bei Dienstfahrten mit dem Privat-Pkw auf unbefestigten und schwer befahrbaren Forststrecken (Schlechtwegezuschlag) statt bisher 3 Cent/km künftig 15 Cent/km zu zahlen.
Der tbb Chef Frank Schönborn wies den Vorschlag zurück, weil „das Grundproblem nicht verstanden und am Kern der Sache vorbei gehandelt“ werde. Es gehe vielmehr darum, dass es schlicht nicht für jeden Beschäftigten mit Außendiensttätigkeit – sei es im Forst, in der Steuerfahndung oder im Schulbereich – Dienstfahrzeuge gäbe. Daher müssten Landesbedienstete private Fahrzeuge dienstlich nutzen, was der tbb schon seit vielen Jahren kritisiert. So könne etwa derzeit nur jeder vierte Beschäftigte der Landesforstanstalt einen Dienstwagen nutzen. Bei den Finanzämtern stünden für etwa 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im regelmäßigen Außendienst nur 50 Dienstwagen zur Verfügung.
Die Regel müsse aber sein, dass Außendienstmitarbeiter auch ein Fahrzeug für den Außendienst zur Verfügung gestellt bekommen. „Das steht in der Privatwirtschaft außer Zweifel“, so Schönborn. Nur im Ausnahmefall sollte der Rückgriff auf den Privat-Pkw erfolgen, dann jedoch mit einem Vollkostenersatz. Hier könne man sich an den Berechnungen des ADAC orientieren. Sein Verband setze sich für eine substanzielle Änderung des Reisekostengesetzes ein, die auch eine Streichung der bislang „kleinen Wegstreckenentschädigung“ vorsehe. Dann würden beispielsweise jene mehr als 1.000 Lehrkräfte, die aufgrund akuten Personalmangels mindestens zwischen zwei Schulen pendeln müssen, anstelle von 17 Cent/km eine auskömmliche Erstattung bekommen.
Auch Personalratsmitglieder müssten ihren Privat-Pkw für ihre Personalratstätigkeit nutzen und teils lange Strecken innerhalb Thüringens zurücklegen – und auch hier gebe es bislang nur 17 Cent/km. „Bei den aktuellen Spritpreisen ein Unding – das kann zu erheblicher Behinderung der Personalratsarbeit führen“, erklärte Schönborn