Berlin

Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) und Hauptstadtzulage beschlossen

Das Abgeordnetenhaus hat das umstrittene Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) am 4. Juni 2020 beschlossen. „Ein trauriger Tag für die Beschäftigten der Berliner Verwaltung“, urteilte der dbb berlin.

Der dbb Landesvorsitzende Frank Becker erklärte: „Wir bleiben dabei: Die im LADG vorgesehene Beweislastumkehr zu Lasten der Beschäftigten im öffentlichen Dienst schwächt nicht nur die Exekutive generell und den Vollzugsdienst im Besonderen. Nein, die Beschäftigten werden einem Generalverdacht ausgesetzt, und darüber hinaus sehen wir auch Einsatzunterstützung durch andere Bundesländer und den Bund gefährdet.“

Der dbb berlin fordere nunmehr die unverzügliche Vorlage der in der Debatte mehrfach angesprochene Rahmendienstvereinbarung zwischen Hauptpersonalrat und Senat. Diese soll nachteilige Folgen des Gesetzentwurfs für die Beschäftigten zumindest abmildern. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, des dbb berlin sowie weiterer Beschäftigtenvertretungen hatte bereits im November 2019 über entsprechende Eckpunkte beraten. „Wir erwarten im Interesse der Beschäftigten des Landes Berlin, dass die Senatsverwaltung nun endlich einen Entwurf einer Dienstvereinbarung vorlegt“, so Becker.

Neben dem LADG hat das Abgeordnetenhaus außerdem die „Hauptstadtzulage“ (dbb aktuell berichtete) beschlossen. Diese soll ab 1. November 2020 unbefristet gewährt werden. „Damit wurden Forderungen, die der dbb berlin zuletzt in Schreiben an alle Abgeordneten nachdrücklich erhoben hatte, erfüllt. Hiermit wird ein Schritt in Richtung Attraktivitätssteigerung gemacht“, so Frank Becker zu diesem Beschluss. Es fehle allerdings immer noch die Zustimmung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, damit auch die Tarifbeschäftigten diese Zulage erhalten können.

Leider sei der Forderung des dbb berlin, auch den Beamtinnen und Beamten oberhalb der Besoldungsgruppe A 13 die Hauptstadtzulage zu gewähren, nicht entsprochen worden – ihnen soll lediglich ein monatlicher Zuschuss von 15 Euro für ein Firmenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg gewährt werden. Auch die vom dbb berlin geforderte Ruhegehaltfähigkeit der Zulage hat das Parlament nicht beschlossen.

Am 8. Juni befasste sich das Abgeordnetenhaus außerdem mit den Plänen für einen Polizeibeauftragten. Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), lehnte die Einrichtung einer solchen Stelle ab, wie er in der entsprechenden Anhörung im Innenausschuss deutlich machte. „Ein Regelungsbedarf ist an dieser Stelle nicht erkennbar. Die Polizei in der Hauptstadt genießt das Vertrauen der Bevölkerung“, so Wendt und verwies beispielhaft auf Probleme beim Datenschutz.

 

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