Berlin

Landesdienst: Angriffsentschädigung für die Opfer von Gewalt gefordert

Der dbb berlin hat eine Angriffsentschädigung für die Opfer von Gewalt bei der Polizei und im gesamten Landesdienst gefordert.

Die Initiative dazu war von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Berlin ausgegangen, die eine derartige Entschädigung für alle Einsatzkräfte verlangt hat, die im Dienst geschlagen, getreten, geschubst oder sonst wie körperlich angegangen oder beleidigt worden sind. „Es ist dabei egal, ob sie verbeamtet oder tarifbeschäftigt sind”, betonte der Berliner DPolG Chef Bodo Pfalzgraf.

Die dbb Landesleitung hat diese Forderung auf ihrer Sitzung am 15. August 2023 aufgegriffen und auf den gesamten Landesdienst ausgedehnt. dbb Landeschef Frank Becker: „Wir halten es für sinnvoll, alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie ehrenamtlich Tätige, zum Beispiel für DRK und Freiwillige Feuerwehr, entsprechend zu entschädigen.“

Auch über die Entschädigungssumme sind sich der dbb berlin und seine Fachgewerkschaft DPolG einig: „2000 Euro sollen künftig bei körperlichen Angriffen fällig werden, bei Beleidigungen 1000 Euro pro Einsatzfall“, rechnet Bodo Pfalzgraf vor. Damit das Ganze nicht im Sande verläuft, sollen die Behörden von Amts wegen die Prüfung übernehmen und sofort zahlen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Konkret heißt das, die Regelung soll bei allen Beschäftigten im Landesdienst greifen, die in Ausübung ihres Dienstes oder in Folge der Amtsausübung durch eine rechtswidrige Handlung geschädigt werden. Sichergestellt werden müsse außerdem, dass die Zahlung unabhängig von eventuellen Schmerzensgeldansprüchen oder vom Grad der Verletzung geleistet und als zusätzliche, einkommenssteuer- und pfändungsfreie Unfallfürsorgeleistung ausbezahlt wird. Weitere Voraussetzung soll ein abgeschlossenes Strafverfahren sein. Und schließlich erwarten dbb berlin und DPolG Berlin, dass die Behörde in allen genannten Fällen die Krankheits-, Unfallfürsorge- und Ausfallkosten von den Täterinnen und Tätern einklagt.

 

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