Schleswig-Holstein

Landesdienst: Keine Stellenobergrenzen mehr

Im Landesdienst von Schleswig-Holstein gelten keine Stellenobergrenzen mehr. Darauf hat der dbb Landesbund am 5. Februar 2018 hingewiesen. Die entsprechende Verordnung wurde nicht verlängert und ist ersatzlos ausgelaufen.

Die Stellenobergrenzen hatten den prozentualen Anteil an Beförderungsämtern am Stellenbestand festlegt. Dadurch konnten sachgerechte Beförderungen ausgebremst werden, weil die dafür erforderlichen statusrechtlichen Ämter nicht ausgewiesen werden durften. Zudem galten in verschiedenen Fachrichtungen beziehungsweise Landesbehörden unterschiedliche Obergrenzen; Einige Bereiche waren komplett ausgenommen, andere waren engen und praxisfernen Grenzen unterworfen. „Derartige Unterschiede und Begrenzungen gehören jetzt der Vergangenheit an“, begrüßte der dbb schleswig-holstein die Abschaffung.

Das Ende der Stellenobergrenzen erhöhe allerdings die Erwartungen an sachgerechte und akzeptierte Regelungen zur Stellenbewertung. Diesbezüglich sieht der dbb sh noch Regelungsbedarf, ebenso hinsichtlich der Finanzierung von Stellenplänen beziehungsweise von Beförderungsbudgets.

 

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