Saarland
Musterantrag: Amtsangemessene Alimentation
Der dbb saar stellt den Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfängern auch im Haushaltsjahr 2020 einen Musterantrag auf amtsangemessene Alimentation beim Dienstherrn zur Verfügung.
Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 4. Mai 2020 festgestellt, dass die Besoldung der Richterinnen und Richter im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 zu niedrig bemessen war. Dem Land Berlin wurde in dem Urteil bescheinigt, dass es den Pflichten und Vorgaben des Grundgesetzes nicht in ausreichendem Maße nachgekommen ist. Bis spätestens 1. Juli 2021 muss der Landesgesetzgeber verfassungskonforme Regelungen treffen.
Das Urteil dürfte bundesweite Signalwirkung haben, teilte der dbb saar am 31. August 2020 mit. Der dbb Landesbund fordert von der saarländischen Landesregierung die Entscheidung zu analysieren und notwendige Änderungen für eine amtsangemessene Alimentation im Saarland zu prüfen. Der dbb-Landesvorsitzende Ewald Linn hat dem Ministerpräsidenten Tobias Hans bereits in einem Gespräch am 12. August vorgeschlagen, dass die bereits eingerichtete „Kommission zur Weiterentwicklung der saarländischen Besoldung“ unter Beteiligung der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen Lösungen erarbeiten könnte.
Beim BVerfG laufen derzeit noch zwei weitere offene Rechtsverfahren zur amtsangemessenen Alimentation im Saarland aus dem Jahr 2018. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte festgestellt, dass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in der Besoldungsgruppe A 11 in den Jahren 2011 bis 2016 zu niedrig bemessen war. Das Verfahren wurde – wie auch das Verfahren zur Richterbesoldung am Verwaltungsgericht – dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt. Verhandlungstermine sind noch nicht bekannt.