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Weitere Kurzmeldungen.
Bei der Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft (LVG) hat der dbb bereits zum Verhandlungsauftakt am 23. Oktober 2024 eine Einigung über eine zwölfprozentige Entgelterhöhung erzielen können. Das Ergebnis im Überblick: 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie im Dezember 2024; 8 Prozent Entgelterhöhung ab dem 1. November 2025; weitere 4 Prozent Entgelterhöhung ab dem 1. März 2026; Laufzeit 26 Monate (bis 30. November 2026). Die Einmalzahlung in Höhe von 3.000 Euro wirkt netto und landet noch dieses Jahr auf den Konten der Beschäftigten. Die Tarifverhandlungen zum Entgelt sind damit abgeschlossen. Bis zum 30. September 2026 läuft der Manteltarifvertrag, den der dbb fristgerecht kündigen wird, um anschließend die Arbeitsbedingungen bei der LVG (ausschließlich Entgelt) mit den Arbeitgebern neu zu gestalten.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 17. Oktober 2024 die Besoldung der hamburgischen Beamtinnen und Beamten für das Jahr 2022 unter Berücksichtigung der Erfüllung der verfassungsrechtlichen Vorgaben verhandelt. Dabei wurden 4 Musterfälle (A 8, A 9, A 10 und A 13 mit jeweils nicht mehr als zwei Kindern) geprüft. Im Ergebnis sieht das VG Hamburg in den Besoldungsgruppen A 8, A 9 und A 10 das Mindestabstandsgebot in Höhe von 15 Prozent zur Grundsicherung und in zwei Fällen das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen als nicht erfüllt an. Das VG Hamburg hat deshalb diese Fälle dem Bundesverfassungsgericht zur endgültigen Entscheidung vorgelegt. Über den Musterfall A 13 wurde noch keine Entscheidung getroffen. Das hat der dbb hamburg mitgeteilt.
Mit Blick auf die am 24. Oktober 2024 von der Bertelsmann Stiftung herausgegebenen Umfrageergebnisse zur Beschäftigung von Jugendlichen mit Finanzthemen kommentierte der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Gerhard Brand: „Es ist wichtig für die Teilhabe von Jugendlichen, dass sie grundlegende Abläufe von Wirtschaft verstehen, Basisrechenoperationen, wie den Dreisatz, anwenden können und Nachrichten angemessen aufnehmen können. All dies wird in Schule bereits vermittelt. Der Reflex, dass Lehrkräfte dieser Aufgabe nicht nachkommen, ist fehl am Platz. Wir müssen uns aber damit auseinandersetzen, dass die Komplexität wirtschaftlicher Prozesse besondere Herausforderungen stellt. Das gilt für Erwachsene wie für Jugendliche. Die Medien, insbesondere die Öffentlich-Rechtlichen, nehmen die Verantwortung wahr, erklärende Formate auf unterschiedlichen Kanälen bereitzustellen. Dies muss aber auch genutzt werden. Zudem ist es grundlegend, dass das vermittelte Wissen aus der Schule auch angewendet wird. Wir erleben, dass Schülerinnen und Schüler häufig eine rezeptive Haltung einnehmen. Es bedarf aber einer Kraftanstrengung, am Puls der Zeit zu bleiben.“
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