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Weitere Kurzmeldungen aus allen dbb-Bereichen.

Die dbb Verhandlungskommission konnte mit der Landesregierung Brandenburg einen Tarifvertrag zur sozialverträglichen Restrukturierung des Landesbetriebs Forst Brandenburg (TV-Restrukturierung LFB) abschließen. Dieser baut auf dem TV Umbau II auf; enthält jedoch viele forstspezifischen Regelungen. Darüber hinaus wurde ein umfassendes Paket zur Erhöhung der Attraktivität des LFB geschnürt. Die Tarifeinigung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sowie der Tarifvertragsparteien im Rahmen der bis zum 20. Dezember 2022 vereinbarten Erklärungsfrist. Im Anschluss daran kann der TV-Restrukturierung LFB zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Neben umfassenden Regelungen zur sozialen Absicherung der Beschäftigten, konnte mit diesem erfolgreichen Tarifabschluss, die Attraktivität des LFB als Arbeitgeber deutlich erhöht werden. Alle Informationen zur Einigung gibt es auf dbb.de.

In der Mitarbeiterinformation vom 22. November 2022 hat die Geschäftsführung der Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH angekündigt, die diesjährige Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) nur zu 30 Prozent auszahlen zu wollen. Das darf sie nicht! Der dbb empfiehlt dringend, die Ansprüche auf die volle Jahressonderzahlung schriftlich geltend zu machen. Die Mitarbeiterinformation der Arbeitgeberseite hat zu großer Verunsicherung der Beschäftigten und zu Rückfragen bei der komba gewerkschaft geführt. Die finanziell schwierige Lage vieler Beschäftigter scheint der Arbeitgeberseite vollkommen egal zu sein. Eins ist klar: Der Anspruch auf die Jahressonderzahlung ist tarifvertraglich in § 20 TVöD-K und in § 19 BAT-KF gesichert. Die Arbeitgeberseite darf von tarifvertraglichen Regelungen egal aus welchen Gründen nicht einseitig abweichen – schon gar nicht zuungunsten der Beschäftigten! Darauf hat der dbb die Geschäftsführung des Gemeinschaftsklinikums auch in einem Brief hingewiesen und Rechtsmittel angedroht. Gleichzeitig hat der dbb den Kommunalen Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz, dessen Mitglied das Klinikum ist, über das Vorgehen informiert. Der dbb hat das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein unmissverständlich aufgefordert, die geltenden tarifvertraglichen Regelungen einzuhalten und mitgeteilt, dass er davon ausgeht, dass alle Beschäftigten ihr zustehendes Weihnachtsgeld pünktlich und in der zustehenden Höhe ungekürzt ausgezahlt bekommen. Sollten komba Mitglieder trotzdem mit dem nächsten Gehalt nur eine anteilige Jahressonderzahlung ausgezahlt bekommen, können sie bei der komba Geschäftsstelle Rheinland-Pfalz unter info@komba-rp.de ein Musterschreiben zur Geltendmachung anfordern. Bitte nennen Sie dabei ihre Mitglieds-Nummer. Der Anspruch auf das volle Weihnachtsgeld muss innerhalb von sechs Monaten nach Auszahlung des gekürzten Betrags schriftlich geltend gemacht werden. komba Mitglieder genießen umfassenden Rechtsschutz in dieser Angelegenheit!

Der dbb berlin hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes am 18. November 2022 aufgerufen, sich schon jetzt freiwillig als Wahlhelferinnen und -helfer für die Wahlwiederholung in Berlin zu melden. Hierbei setzt der dbb berlin allerdings ausschließlich auf die Freiwilligkeit der Beschäftigten. „Eine Verpflichtung oder gar Auslosung von Kolleginnen und Kollegen, die dann von ihren Dienststellen nachdrücklich ‚gebeten‘ werden, entsprechende Meldezettel für die Bereitschaft als Wahlhelfer/in auszufüllen, ist für den dbb berlin keine Option“, so dbb Landeschef Frank Becker. In der Vergangenheit konnten derartige Versuche erfolgreich abgewehrt werden. Der Senat habe inzwischen beschlossen, das sogenannte Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer/innen auf 240 Euro zu erhöhen. Auch der Freizeitausgleich für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Berlin soll demnach angehoben werden (2 Tage für Wahlhelfer/innen und 3 Tage für Wahlvorstände). Die Wahlhelfer/innen könnten zwischen Geldleistung und Freizeitausgleich wählen. Dass die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen wiederholt werden müssen, hat der Verfassungsgerichtshof Berlin am 16. November 2022 entschieden. Der Termin für die Wiederholung ist der 12. Februar 2023.

Kommende Termine auf www.dbb.de

 

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