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Die Landesregierung, der dbb und weitere Gewerkschaften haben sich auf eine Weiterführung des TV Umbau II (Tarifvertrag zum Umbau der Landesverwaltung in Brandenburg) aus dem Jahr 2017 geeinigt und diesen in der Form des TV Umbau III abgeschlossen. Der neue Tarifvertrag gilt bis 31. Dezember 2030. Er setzt den Brandenburger Weg eines guten Miteinanders zwischen Landesregierung und Gewerkschaften fort, wie alle Beteiligten nach der Einigung betonten. Die Wirksamkeit der Tarifeinigung steht noch unter Vorbehalt, insbesondere der Zustimmung durch die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Mit der Tarifeinigung wurde der Tarifvertag redaktionell und inhaltlich aktualisiert und an die sich zwischenzeitlich veränderten Gegebenheiten angepasst. Insbesondere die finanziellen Anreize für die Beschäftigten zur Förderung und Unterstützung der Mobilitäts- und Veränderungsbereitschaft wurden erhöht. Beide Seiten vereinbarten, die Mobilitätsprämien um 15 Prozent zu steigern. Die im TV Umbau II enthaltenen Qualifizierungsprämien wurden ebenfalls deutlich angehoben. So wurden für große Qualifizierungsmaßnahmen die sogenannten Basisprämien um 10 Prozent und die Anerkennungsprämien um 20 Prozent erhöht. Die Anerkennungsprämien für kleine Qualifizierungsmaßnahmen wurden von 400 auf 750 Euro (mit Dienstvereinbarung) beziehungsweise von 50 auf 200 Euro (ohne Dienstvereinbarung) erhöht. Der Charakter des Tarifvertrags als Rationalisierungsschutzvertrag soll beibehalten werden. Der TV Umbau III dient damit weiterhin dem Zweck, die Beschäftigten bei Umbaumaßnahmen in der Landesverwaltung abzusichern und eine sozialverträgliche Veränderung zu ermöglichen. So wurde im Rahmen der Tarifeinigung auch der Eingruppierungsschutz nach einer Beschäftigungszeit von bis zu fünf Jahren von acht auf zwölf Monate angehoben. Der Schutz der Beschäftigten vor betriebsbedingten Kündigungen wird beibehalten. Um auch den Forstbereich mit dem TV Umbau III abzudecken, wurde der TV-Restrukturierung LFB in den TV Umbau III integriert.

 

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