VRFF Die Mediengewerkschaft
Neuer Telemedienauftrag: ARD und ZDF sollen Urheber beteiligen
Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich zuletzt auf einen neuen Telemedienauftrag geeinigt. Die Mediengewerkschaft VRFF hatte den damit einhergehenden Wegfall der Sieben-Tage-Frist für die Mediatheken begrüßt (vgl. dbb aktuell 23/2018). Allerdings müssten ARD und ZDF bei längeren Einstellungen in die Mediatheken die Urheber und Künstlern angemessen vergüten.
„Es ist doch klar, dass die Urheber und ausübenden Künstler (und nicht nur die Auftragsproduzenten) fair an der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in den Mediatheken der ARD und ZDF beteiligt werden müssen“, stellt der Vorsitzende der VRFF, Ulrich Eichbladt, klar. „Denn ein dauerhafter Verbleib von Film- und Fernsehwerken in den Mediatheken ohne gesonderte Vergütung für die Urheber und ausübenden Künstler würde in eklatanter Weise gegen urheberrechtliche Prinzipien verstoßen.“ Die VRFF werde daher die Betroffenen darin unterstützen, ihre Forderungen nach angemessener Vergütung durchzusetzen.
Neben der UrheberAllianz der Berufsverbände der Kameraleute, Editoren, Szenen- und Kostümbildner haben sich auch der Verband Deutscher Drehbuchautoren, der Bundesverband Regie, der Interessenverband Deutscher Schauspieler und die Produzentenallianz entschieden gegen die dauerhafte Einstellung von Filmwerken in Mediatheken ohne adäquate Nutzungsvergütung für die Urheber der gezeigten Werke gewendet.