Thüringen Neues Personalvertretungsgesetz verabschiedet

Der Landtag hat am 9. Mai 2019 ein in großen Teilen überarbeitetes Personalvertretungsgesetz verabschiedet. Die Mitbestimmungsrechte der Personalräte wurden damit deutlich ausgeweitet.

„Ein modernes und zeitgemäßes Gesetz, das den zahlreichen Forderungen der Personalräte und Gewerkschaften gefolgt ist und nicht den Bedenken der Arbeitgeber“, lobte der stellvertretender tbb Vorsitzende Frank Schönborn. „Es ist ein großer Schritt, um künftig für unsere Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst in Thüringen gute Arbeitsbedingungen zu schaffen und den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden.“

Künftig müssten Personalräte und Dienstherrn demnach in allen organisatorischen, sozialen, personellen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen zum Wohle der Belegschaft konstruktiv und offen zusammenarbeiten. So seien Personalräte beispielsweise frühzeitig, umfassend und fortlaufend mit den einschlägigen Unterlagen zu unterrichten. Um die neuen Aufgaben zu meistern wurden auch die Möglichkeiten der Freistellung der Personalräte verbessert. Zudem wurden verbindliche Anhörungsrechte für die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte festgelegt.

 

 

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