Mecklenburg-Vorpommern

Neuregelung des Besoldungs- und Dienstrechts verabschiedet

Der Landtag in Schwerin hat am 5. Mai 2021 ein Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts und weiterer Änderungen im Dienstrecht verabschiedet.

Die umfassenden Änderungen bei der Besoldung und Versorgung sowie im Beamtenrecht dienen dem Ziel, die Attraktivität der Landesverwaltung zu erhöhen und diese gegenüber der Wirtschaft, aber auch gegenüber anderen Bundesländern, bei der Personalgewinnung und -bindung konkurrenzfähig zu halten. „Viele langjährige Forderungen des dbb m-v haben in das Gesetzespaket Einzug gehalten“, sagte dbb Landeschef Dietmar Knecht. „Der Beschluss stellt ein sicheres Fundament für weitere Verbesserungen in der nächsten Legislaturperiode dar. So sind strukturelle Verbesserungen der Besoldung weiter im Auge zu behalten – nur das nachzumachen, was beispielsweise Hamburg macht, beseitigt noch nicht die Magnetwirkung Hamburgs insbesondere auf junge Leute“.

Besonders falle auf, so Knecht, dass zunächst die Zulagen für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug erhöht und später dynamisiert werden sollen. Geplant seien darüber hinaus Vereinfachungen, Vereinheitlichungen und die Einführung neuer Zulagen. Der dbb m-v habe im Gesetzgebungsverfahren weitere Vorschläge gemacht, die allerdings keine Berücksichtigung fanden. Dazu gehört die Streichung der Höchstaltersgrenze für Verbeamtungen bis zum Lebensalter von 40 Jahren sowie der Zuverlässigkeitsprüfung (Regelanfrage) ausschließlich für Polizeikräfte und Teilbereiche der Justiz.

„Völlig widersprüchlich ist es für mich, einerseits die besten Köpfe für das Land halten und gewinnen zu wollen und andererseits gleichzeitig die zusätzliche Hürde des Verbeamtungshöchstalters beizubehalten. Das ist kontraproduktiv und nicht mehr zeitgemäß. Nichts stünde fiskalisch gegen die Regelungen Thüringens. Dort wird verbeamtet, wer noch zwanzig Dienstjahre bis zum aktuell gültigen Pensionsalter zu absolvieren hat“, stellte der dbb Landesvorsitzende fest. „Wir bezweifeln darüber hinaus gemeinsam mit dem Landesdatenschutzbeauftragten nach wie vor die Verfassungsmäßigkeit der Regelanfrage und deren Vereinbarkeit mit unseren aktuellen Datenschutzrichtlinien. Wir sind der Ansicht, dass alle Bediensteten des öffentlichen Dienstes – egal ob Beamte oder Tarifkräfte – mit den Füßen fest auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stehen haben.“

 

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