Sachsen
Novellierung des Personalvertretungsgesetzes beschlossen
Am 12. Juni 2024 wurde im Sächsischen Landtag die Novellierung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes (SächsPersVG) beschlossen. Das Plenum folgte der Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses für Inneres und Sport. Dem Beschluss waren Stellungnahmen und zahlreiche Gespräche des SBB vorangegangen.
Die Landesvorsitzende Nannette Seidler, die auch zur Anhörung im Innenausschuss geladen war, hat stets deutlich gemacht, dass eine starke Personalvertretung vor allem eine Chance für erfolgreiches Arbeiten ist. Dazu brauche es auch ein modernes Gesetz mit starken Beteiligungsrechten. Notwendig war die Änderung auch deswegen, da digitale Sitzungs- und Abstimmungsformate gesetzlich geregelt werden mussten.
Ganz sicher sei das nun beschlossene Gesetz nicht der von einigen erwartete „große Wurf“, so Seidler. Gleichwohl gebe es Verbesserungen für die Arbeit der Personalräte und Jugendvertretungen. Die Neuregelungen betreffen unter anderem die Zuständigkeit der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte sowie beim Wahlzeitraum für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Zudem wurde die Beteiligung bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit erweitert und bei den Freistellungsquoten für Personalräte nachgebessert.
Für den SBB sei Personalvertretung und das zugrundeliegende Gesetz eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein vertrauensvolles und demokratisches Miteinander auf Augenhöhe in Behörden, Einrichtungen und Betrieben des Freistaates, machte Seidler deutlich: „Personalräte sind keine Verhinderer. Sie sind engagierte Macher und Gestalter im Auftrag der Beschäftigten. Nach dieser Novellierung wird das Thema ‚modernes und zukunftsfestes Personalvertretungsgesetz für Sachsen‘ auch in der nächsten Legislatur wieder und weiterhin auf unserer Agenda stehen. Da kann und muss noch mehr gehen!“