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75 Jahre Grundgesetz

Öffentliche Dienst - Sachwalter des demokratischen Rechtsstaates

Die Seniorinnen und Senioren des dbb blicken anlässlich des 75. Jubiläums des Grundgesetzes mit Stolz auf die eigene Tätigkeit zurück, die seiner Durchsetzung und seinem Schutz gedient hat.

Die meisten von uns haben kaum oder keine Erinnerungen an das Jahr 1949, die Arbeit des Parlamentarischen Rates oder die Verkündung der neuen Verfassung am 23. Mai. Doch haben wir spätestens mit Aufnahme unserer Berufstätigkeit im öffentlichen Dienst mit dazu beigetragen, die Werte, die das Grundgesetz herausstellt, in unserer Gesellschaft zu verbreiten. Wir haben uns dabei vor allem als Sachwalter des demokratischen Staates und als loyale Staatsdiener gesehen, die ihre an Rechtsvorgaben gebundenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.


Seniorinnen und Senioren des öffentlichen Dienstes wissen aus Erfahrung, wie wirkmächtig die in den ersten Artikeln des Grundgesetzes formulierten Grundrechte sind und was sie für jeden Einzelnen wie für unsere verbandliche Organisation bedeuten. Deshalb haben wir auch mit großer Genugtuung das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Dezember 2023 zur Kenntnis genommen, das die Rechtmäßigkeit des Streikverbots für Beamtinnen und Beamte bestätigte. Denn auch die Einschränkung der Koalitionsfreiheit, hinsichtlich der Führung von Arbeitskämpfen durch Beamtinnen und Beamte, basiert auf dem Grundgesetz und wird aus Artikel 33 Absatz 5 GG abgeleitet. Die Funktionsfähigkeit des Staates wird über das Streikrecht der Verbeamteten gestellt.


Obwohl Beamtinnen und Beamte in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, sind sie keine bloßen Befehlsempfänger und -empfängerinnen; sie genießen dieselben Rechte wie jede und jeder andere in unserem Land – weil eben das Grundgesetz für alle gilt. Ja sie haben sogar die Pflicht zur Remonstration, also Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen.
Wir Seniorinnen und Senioren blicken anlässlich des 75. Jubiläums des Grundgesetzes mit Stolz auf die eigene Tätigkeit zurück, die seiner Durchsetzung und seinem Schutz gedient hat. Verbesserungen und Fortentwicklungen sind ausdrücklich denkbar. Ambitionen aus politisch-populistischen oder opportunistischen Gründen setzt das Grundgesetz glücklicherweise enge Grenzen, was angesichts der aktuellen Entwicklungen, etwa dem aufkeimenden Rechtsradikalismus und dessen abstrusen Ideen, beruhigen mag.


Der Wortlaut des Grundgesetzes ist klar, unmissverständlich und weitsichtig formuliert und selbst auf die Bewahrung der natürlichen Umgebung der Menschen auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Doch die Geschichte lehrt die Notwendigkeit, weiterhin mit Nachdruck für seine dauerhafte Gültigkeit einzutreten und den demokratischen Rechtsstaat zu schützen. Demokratie ist fordernd, kräftezehrend und mitunter irritierend. Aber Autokratien und Diktaturen mit ihren „einfachen“ Befehls- und Handlungsstrukturen entpuppen sich als menschenverachtend, zerstörerisch in der Wirkung und stellen deshalb absolut keine Alternative dar.
Die Würde des Menschen ist unantastbar und bindet Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Dies als Maxime zu bewahren, ist unser Appell an die Jüngeren in unserem Land.


Horst Günther Klitzing,
Vorsitzender der dbb bundesseniorenvertretung

 

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