2. Runde Tarifverhandlungen für Landesbeschäftigte

Öffentlicher Dienst: „Endlich sagen, was geht!“

Der dbb-Verhandlungsführer Willi Russ hat die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) vor Beginn der zweiten Verhandlungsrunde am 30. Januar 2017 in Potsdam erneut nachdrücklich aufgefordert, endlich ernsthaft mit den Gewerkschaften zu verhandeln. Russ: „Dogmatische Ablehnung jeder unserer Forderung bringt uns wirklich nicht weiter. Schon wegen der Nachwuchsprobleme im öffentlichen Dienst brauchen wir dringend positive und deutlich spürbare Signale bei der Einkommensentwicklung. Die Ländervertreter sollen endlich sagen, was geht, und nicht immer nur, was angeblich alles nicht geht.“

Angesichts von 8,5 Milliarden Euro Haushaltsüberschüssen für die Länder allein in 2016 könne man den Kolleginnen und Kollegen im dortigen öffentlichen Dienst mit dem Argument Geldmangel nicht mehr kommen, so Russ: „Es gibt eine klare Erwartungshaltung bei den Beschäftigten, dass sie ihr ‚Stück von Kuchen‘ bekommen. Wenn die TdL in Potsdam weiter mauert und sich nicht bewegt, werden wir in den nächsten Tagen überall in Deutschland Protestaktionen und Warnstreiks bekommen. Das kann die Straßenmeistereien genauso betreffen wie Unikliniken, Schulen, die Polizei oder Justizverwaltung. Die Verantwortung für alle damit verbundenen Beeinträchtigungen tragen dann allein die Arbeitgeber.“

Die Kernpunkte der dbb-Forderung im Überblick:

  • 6 Prozent Gesamtforderung, darin enthalten:
    - Mindestbetrag als soziale Komponente
    - Einführung einer Stufe 6 ab Entgeltgruppe 9
  • Stufengleiche Höhergruppierung
  • Erhöhung der Entgelte für alle Auszubildenden um 90 Euro und des Urlaubsanspruchs auf 30 Tage
  • Übernahme aller Auszubildenden der Länder
  • Laufzeit 12 Monate
  • Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamten der Länder und Kommunen
  • Weiterentwicklung der Entgeltordnung für Lehrkräfte (Erhöhung der Angleichungszulage)
  • Weiterentwicklung der Entgeltordnung im Länderbereich

Hintergrund
Von den Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind mehr als drei Millionen Beschäftigte betroffen: Eine Million Tarifbeschäftigte der Länder (ohne Hessen, das nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder – TdL – ist), für die der TV-L direkte Auswirkungen hat, sowie 2,2 Millionen Beamte und Versorgungsempfänger in Ländern und Kommunen (ohne Hessen), auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten.

 

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