Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

PCR-Pooling-Tests bei der Zollverwaltung

Dem BDZ hat am 17. Februar 2021 begrüßt, dass die Dienststellen der Zollverwaltung nunmehr die Möglichkeit haben, PCR-Pooling-Tests (Testkits) abzurufen und zielgerichtet im Rahmen der Teststrategie der Zollverwaltung als weitere Maßnahme zur Pandemiebekämpfung einzusetzen.

Dieses Verfahren soll die nationale Teststrategie ergänzen und im Optimalfall beschleunigen und flexibilisieren, in keinem Fall jedoch ersetzen. Ziel ist es dabei, Übertragungsketten zu durchbrechen und die Verbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen. Der BDZ begrüßt die notwendige Initiative im Interesse insbesondere der Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund ihrer Aufgabenwahrnehmung die erforderlichen Mindestabstände zu anderen Menschen nicht gänzlich einhalten können.

Als weitere Maßnahme fordert der BDZ den situationsbedingten Einsatz von Antigen-Schnelltests (Nasen-Rachen Abstrich), um mögliche Infektionen kurzfristig zu erkennen. „Wir halten eine ständige Weiterentwicklung der Hygienekonzepte für angezeigt“, betont BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes. Der Einsatz von anlassbezogenen Antigen-Schnelltests wäre bei kontaktintensiveren Aus- und Fortbildungsveranstaltungen eine unverzichtbare Maßnahme des Infektionsschutzes.

 

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