Schleswig-Holstein
Reallohnverluste im öffentlichen Dienst: Zuschüsse gefordert
Während die Tarifbeschäftigten beim Bund und bei den Kommunen die Chance haben, ab Januar wirksame Einkommensanpassungen durchzusetzen, müssen die Beschäftigten des Landes einschließlich der Beamtinnen und Beamten noch bis zum Herbst ausharren. Denn die dort maßgebenden Tabellen laufen noch mindestens bis September. Der dbb sh erwartet vom Land, dass es seinen Beschäftigten in der Phase spürbarer Reallohnverluste zur Seite steht. Als Übergangslösung werden deshalb Zuschüsse von monatlich bis zu 150 Euro gefordert.
Der Grund für die unterschiedliche Ausgangsituation bei Bund und Kommunen auf der einen und dem Land auf der anderen Seite sind abweichende Laufzeiten der Tarifverträge. Beim Abschluss des letzten Tarifvertrages für die Länder im November 2021 war noch nicht absehbar, dass sich die Inflation auf einem derart hohen Niveau verstetigt. „Das Land Schleswig-Holstein hat jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder, die Politik verbucht die Reallohnverluste vollständig als erneuten Sparbeitrag auf dem Rücken der Beschäftigten, – oder sie reiht sich ein in die Liga verantwortungsvoller und wettbewerbsfähiger Arbeitgeber und zahlt einen Zuschuss“, machte dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp am 9. Januar 2023 deutlich.
Für die Tarifbeschäftigten könne die Zahlung auf der Grundlage einer bestehenden Tarifregelung erfolgen, der dem Arbeitgeber Zulagen wegen höherer Lebenshaltungskosten ermöglicht. Für die Beamtinnen und Beamten komme eine vom Bundesgesetzgeber ermöglichte Inflationsausgleichsprämie in Betracht. In beiden Fällen könne das Land eigenständig entscheiden.
Nach den Vorstellungen des dbb sh sollen die Zahlungen nur bis September 2023 erfolgen. Anschließend seien im Zuge der regulären Einkommensregelungen dauerhafte Lösungen möglich. Die Forderungen für die Einkommensrunde bei Bund und Kommunen lasse bereits erkennen, dass es dort um andere Dimensionen gehen wird.
Jetzt gehe es zunächst um ein moderates, aber wichtiges Signal an die Beschäftigten. Dies sei mit Blick auf die Beamtinnen und Beamten aus einem weiteren Grund geradezu erforderlich: Die im Bürgergeld zum Ausdruck kommenden höheren Sozialleistungen dürften zu einem unzureichenden Abstand der Besoldung führen – damit wären die Anforderungen der Verfassung erneut gerissen.