Mit Spannung erwartet: voraussichtlich am 21. Juli entscheidet das Bundesverfassungsgericht
Rechtmäßigkeit des Betreuungsgeldgesetzes
Nach der mündlichen Verhandlung über die Rechtmäßigkeit des Betreuungsgeldgesetzes wird am 21. Juli das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet. Die Hansestadt Hamburg hatte gegen das Gesetz geklagt, weil ihrer Meinung nach der Bund nicht zuständig war, die Regelung zu erlassen. Im Bereich „der öffentlichen Fürsorge“ dürfe demnach der Bund nur dann gesetzgeberisch tätig werden, wenn die „Regelung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erforderlich ist“. Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, stellte fest, dass sich das Bundesverfassungsgericht nicht zu dem Betreuungsgeld an sich äußern wird, sondern entscheidet, ob der Bund seine Zuständigkeitsgrenzen überschritten habe.
Das sogenannte Betreuungsgeld von je 150 Euro monatlich wird an alle Familien gezahlt, in denen zwei- bis dreijährige Kinder zu Hause betreut werden und die deshalb keine öffentlich geförderten Angebote wie Kitas nutzen.
Die dbb bundesfrauenvertretung verfolgt die Verhandlung mit Interesse, steht sie doch dem Betreuungsgeld kritisch gegenüber. Helene Wildfeuer: „Wir setzen uns für eine echte Wahlfreiheit junger Eltern ein, wie sie Kinder und Beruf vereinbaren wollen. Durch die Einführung des Betreuungsgeldes fehlt beim dringend notwendigen Ausbau der Kinderbetreuung das Geld. Eine qualifizierte und bezahlbare Kinderbetreuung hat für uns oberste Priorität, denn nur, wenn es ausreichend Plätze auch für die Jüngsten gibt, können sich Eltern frei entscheiden, ob sie ihr Kind zu Hause oder in der Kita betreuen lassen. Vor allem Alleinerziehende haben keine Wahlfreiheit zwischen Betreuungsgeld oder Kita, sie müssen oftmals schnell wieder in den Beruf einsteigen, um sich und ihr Kind zu finanzieren.“