• Nahaufnahme einer weißen Roboterhand

Regelungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz

Die CESI hat einen neuen Forderungskatalog zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Arbeitswelt veröffentlicht.

Angesichts der rasanten Entwicklung von KI-Technologien betont CESI die Notwendigkeit, diese so zu gestalten, dass sie fair, transparent und den Schutz der Arbeitnehmerrechte gewährleisten.

Im verabschiedeten Forderungskatalog fordert CESI die Europäische Kommission dazu auf, verbindliche regulatorische Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene zu schaffen, um sicherzustellen, dass KI auch Beschäftigten zugutekommt und Risiken wie Arbeitsplatzverlust und Diskriminierung minimiert werden. „Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt ebenso grundlegend wie rasant, aber es liegt an uns, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass sie im Einklang mit den Rechten und dem Wohlergehen der Beschäftigten steht“, erklärte Klaus Heeger, Generalsekretär der CESI.

Faire Arbeitsbedingungen in der KI-gestützten Arbeitswelt

Für die CESI steht der Schutz der Arbeitnehmer genauso im Zentrum der KI-Debatte wie ihr Potenzial, Prozesse zu automatisieren und die Effizienz zu steigern. Dabei sieht CESI erhebliche Risiken für den Verlust von Arbeitsplätzen, insbesondere in manuellen und administrativen Bereichen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, fordert CESI umfassende Programme zur Umschulung und Weiterbildung, um Beschäftigte auf neue, durch KI geschaffene Aufgaben vorzubereiten.

Ein zentrales Anliegen der CESI ist die Förderung des lebenslangen Lernens. „In einer Arbeitswelt, die sich durch KI ständig verändert, reicht eine einmalige Ausbildung nicht mehr aus. Arbeitnehmer müssen kontinuierlich ihre Fähigkeiten erweitern, um mit den Veränderungen Schritt zu halten“, so Heeger.

Menschliche Kontrolle und ethischer Einsatz von KI

Ein weiterer wichtiger Punkt der CESI-Position ist der „Human in Control“-Ansatz. KI sollte dazu dienen, menschliche Entscheidungen zu unterstützen, jedoch niemals völlig ersetzen. Arbeitnehmer müssten das Recht haben, KI-basierte Entscheidungen zu hinterfragen und ihre eigenen Urteile zu fällen. Transparenz und Verantwortlichkeit seien daher unerlässlich. Unternehmen sollten verpflichtet werden, den Einsatz von KI und die dahinterstehenden Datenquellen offen zu legen.

Datenschutz und Rechte der Arbeitnehmer*innen

Klare Regelungen fordert die CESI ebenfalls zum Schutz der Privatsphäre und der Daten der Beschäftigten. Ständige Überwachung durch KI am Arbeitsplatz lehnt CESI entschieden ab. Der Einsatz von KI müsse auf transparente, nachvollziehbare Weise erfolgen, sodass Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, Entscheidungen anzufechten. „Es darf nicht dazu kommen, dass KI-Maßnahmen die Rechte und Würde der Beschäftigten untergraben“, betonte Heeger.

Soziale Sicherheit und Gerechtigkeit in der KI-Ära

Mit Blick auf mögliche Arbeitsplatzverluste durch KI schlägt die CESI vor, dass Unternehmen, die von KI profitieren, in Form einer Digitalsteuer oder einer EU-weiten KI-Abgabe zur sozialen Absicherung beitragen sollten. Diese Mittel könnten dazu verwendet werden, ein robustes Sicherheitsnetz für betroffene Arbeitnehme zu schaffen und Umschulungsprogramme zu finanzieren.

Forderung nach einer EU-weiten KI-Gesetzgebung

Um ihren Forderungen gerecht zu werden, schlägt die CESI einen speziellen ‚AI at Work Act‘ der EU vor, der den ethischen Einsatz von KI in der Arbeitswelt regelt. Dieses Gesetz solle sicherstellen, dass KI fair eingesetzt wird, keine Diskriminierung fördert und Arbeitnehmer umfassend schützt. Die CESI betont dabei die Notwendigkeit eines kontinuierlichen Dialogs zwischen Regierungen, Arbeitgebern und Gewerkschaften, um sicherzustellen, dass KI-Technologien zum Wohle aller gestaltet werden.

„Künstliche Intelligenz wird die Zukunft der Arbeit entscheidend prägen. Es liegt an uns, die Regeln so zu gestalten, dass alle profitieren und kein Arbeitnehmer zurückgelassen wird. Wir müssen uns der KI mit Demut, aber mit Selbstvertrauen stellen“, so Heeger abschließend.

Der volle Forderungskatalog ist auf der Website der CESI einsehbar.

 

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