Zukunftsfähiger Tarifabschluss
Rettungsdienst Landkreis Oder-Spree GmbH: Einigung erzielt!
In langen aber konstruktiven Verhandlungen hat die dbb tarifunion zusammen mit der Arbeitgeberseite eine Tarifeinigung erzielt, von der alle Beschäftigten profitieren. Künftig wird in der Rettungsdienst Landkreis Oder-Spree GmbH sowohl bei Mantel- als auch Entgeltregelungen ein Niveau Einzug halten, das sich am Öffentlichen Dienst orientiert und gleichzeitig die Vorbeschäftigungszeiten berücksichtigt.
Hier die wichtigsten Eckpunkte der mit Wirkung zum 1. Januar 2012 geltenden Regelungen:
Entgelt
Die Entgelte erhöhen sich unter Berücksichtigung der Vorbeschäftigungszeiten bis zum Jahr 2017 auf das Niveau des dann geltenden TVöD. Die Schritte berücksichtigen dabei auch künftige Tariferhöhungen und individuelle Aufstiege.
Funktionszulagen
Das bestehende System der Funktionszulagen bleibt grundsätzlich erhalten. Lehrrettungsassistenten erhalten ab dem 1. Juli 2012 eine erhöhte Funktionszulage von 140 Euro pro Monat.
Eingruppierung
Vereinbart wurde für Rettungsassistenten die Entgeltgruppe 6, für die Rettungssanitäter die Entgeltgruppe 4. Wachenleiter werden in die EG 9, ihre Stellvertreter in die EG 8 eingruppiert.
Zusatzversorgung
Alle Beschäftigten ohne Zusatzversorgung werden ab dem 1. Januar 2012 in der ZVK versichert. Bestehende Zusatzversorgungen bleiben bestehen. Bis zum 2015 trägt der Arbeitgeber die Kosten der ZVK bzw. der bestehenden Gruppenversicherungen. Ab dem 1. Januar 2015 beteiligen sich alle Beschäftigten zunächst mit der Hälfte des vorgesehenen Eigenbeitrags. Ab dem Zeitpunkt der vollen TVöD-Anbindung beteiligen sich die Arbeitnehmer mit dem vollen Arbeitnehmeranteil. Der Eigenbeitrag liegt derzeit bei 2 Prozent.
Krankengeldzuschuss
Ab dem 1. Januar 2014 erhalten die Beschäftigten nach der 6. Woche der Arbeitsunfähigkeit einen Krankengeldzuschuss. Der Krankengeldzuschuss stockt das Krankengeld auf. Der Zuschuss wird ab einer Betriebszugehörigkeit zur GmbH von einem Jahr bis zum Ende der 13 Woche und ab einer Betriebszugehörigkeit von 3 Jahren bis zum Ende der 39 Woche gezahlt. Vorher wird wie bisher das Entgelt bis zum Ende der 6. Woche weiter gezahlt.
Nachtschichtzuschläge
Nachtarbeit liegt in der Zeit zwischen 21:00 und 6:00 Uhr vor. Alle Beschäftigten erhalten für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2012 einen pauschalen Nachtschichtzuschlag von 1,20 Euro pro geleisteter Stunde Nachtarbeit. Ab dem 1. April 2012 beträgt der Nachtschichtzuschlag 20 Prozent des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.
Urlaub
Urlaub orientiert sich künftig an der Beschäftigungszeit in der GmbH. Bis zu einer Beschäftigungszeit von 10 Jahren gibt es 26 Tage Urlaub, ab einer Beschäftigungszeit von 10 Jahren 29 Tage und ab einer Beschäftigungszeit von 20 Jahren bzw. ab dem 55. Lebensjahr 30 Tage Urlaub. Es wird zusätzlich für Mitglieder vertragsschließender Gewerkschaften ein Tag Zusatzurlaub gewährt. Wer vor dem 1. Januar 2010 schon im Rettungsdienst im Landkreis Oder-Spree tätig war genießt in Bezug auf den Urlaub Bestandsschutz bis zur Höhe von 30 Tagen. Zusammen mit dem Tag Gewerkschaftsurlaub können 31 Tagen erreicht werden.
Praktikanten
Praktikanten im Pflichtpraktikum sind vom Tarifvertrag erfasst. Ab 2012 erhalten sie ein Entgelt von 640 Euro pro Monat. Dieser Betrag steigt bis 2017 jeweils zum 1. Januar eines Jahres um 40 Euro. Ab dem Jahr 2018 wollen die Parteien erneut über die Anwendung des TVPÖD verhandeln.
Dieser Abschluss schafft eine echte Perspektive für alle Beschäftigten und spürbare Verbesserungen mit sofortiger Wirkung. Es hat sich gezeigt, dass, wenn die Belegschaft zusammensteht, Veränderung möglich ist und gewerkschaftliches Engagement sich auszahlt.