Sachsen-Anhalt: Weihnachtsgeld und Besoldungsanpassung beschlossen

Mit einem Kabinettsbeschluss vom 11. Juli 2017 setzt die Landesregierung zwei langjährige Forderungen des dbb sachsen-anhalt um: Das 2005 gestrichene Weihnachtsgeld soll wiedereingeführt und das Länder-Tarifergebnis inhalts- und zeitgleich auf die Beamten übertragen werden. Der Vorsitzende des dbb Landesbundes Wolfgang Ladebeck sagte: „Das ist nach der Streichung der Kostendämpfungspauschale in Beihilfe und Heilfürsorge der nächste große Erfolg für den dbb. Den haben wir uns durch unzählige Gespräche, Briefe und Stellungnahmen hart erkämpft. Und wenn nötig, haben unsere Mitglieder Forderungen und Protest auf die Straße getragen.“

Kritik übte Ladebeck an der Höhe der Sonderzahlung: „Die Mehrheit der Beamtinnen und Beamten soll mit mageren 400 beziehungsweise 600 Euro abgespeist werden. Das kann bestenfalls ein Einstieg zur schrittweisen Anhebung auf die Höhe des Weihnachtsgeldes der Tarifbeschäftigten sein.“ Der dbb werde sich auch weiter dafür stark machen, dass das Weihnachtsgeld in das Grundgehalt eingebaut wird.

Die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger sei nicht zuletzt auf Druck des dbb sachsen-anhalt bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben und gelte für die gesamte Legislaturperiode. Entsprechend würden auch die Ergebnisse der Länder-Tarifrunden 2019 und 2021 ohne Abstriche auf die Besoldung und Versorgung übertragen.

Neben dem Weihnachtsgeld und der Besoldungsanpassung wurden laut dbb Landesbund weitere Vorhaben auf den Weg gebracht. So würden etwa die dbb-Forderungen nach Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen durch das Land und die Familienpflegezeit zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gesetzentwurf umgesetzt.

Die außerdem vom Kabinett beschlossene Anhebung der Lebensarbeitszeit sehe der dbb zwar grundsätzlich kritisch, allerdings seien die Herausforderungen für alle Alterssicherungssysteme gleich. Statt starrer Altersgrenzen fordere man aber eine Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit, zukünftig müsse auch über Lebensarbeitszeitkonten geredet werden. „Wir fordern eine Kumulierung von Überstunden. Wenn ein Beamter auf seinem Konto viele Überstunden angesammelt hat, dann könnte er früher in den Ruhestand gehen. Das ist heute noch nicht erlaubt, aber dieses Verbot ist einfach überholt“, sagte Ladebeck.

Durchsetzen konnte sich der dbb Landesbund mit seiner Kritik an der unterschiedlichen Anhebung der besonderen Altersgrenzen innerhalb einer Laufbahngruppe im Polizei- und Justizvollzugsdienst sowie im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst. Der Entwurf sehe nun eine Anhebung der Altersgrenze für die Vollzugsdienste von bisher 60 Jahren je nach Befähigung auf 61 beziehungsweise 62 Jahre vor. Der dbb sachsen-anhalt schlägt außerdem vor, dass Vollzugsbeamte für jedes Jahr, in dem sie in Schicht- und Wechseldienst arbeiten, einen Monat früher abschlagsfrei in den Ruhestand treten können. Für Beamte des feuerwehrtechnischen Einsatzdienstes sei dagegen eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit grundsätzlich abzulehnen.

 

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