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Säule sozialer Rechte: Ehrgeizige Ziele und was von ihnen bleibt

Die Europäische Säule sozialer Rechte wurde vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission 2017 proklamiert. Die bisherige Bilanz ihrer Fortschritte fällt durchwachsen aus.

Die Säule enthält 20 Grundprinzipien und Rechte, die für faire und gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialschutzsysteme von wesentlicher Bedeutung sind. In dem Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte werden die Grundsätze als konkrete Maßnahmen zum Nutzen der Bürger formuliert.Ebenfalls befinden sich in dem Aktionsplan Ziele, die die Mitgliedstaaten bis 2030 erreichen sollen. Die Verwirklichung des Aktionsplans der Säule sozialer Rechte liegt in der gemeinsamen Verantwortung der EU-Institutionen, der nationalen, regionalen und lokalen Behörden, der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft. Zu den drei Hauptzielen, die bis 2030 erreicht werden sollen, zählt unter anderem, dass mindestens 78 Prozent der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren erwerbstätig sind. Außerdem sollen mindestens 60 Prozent der erwachsenen Bevölkerung bis 2030 jährlich an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Die Anzahl der Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, soll um mindestens 15 Millionen reduziert werden.

Die Kommission setzt sich unter anderem dafür ein, die Mitgliedstaaten bei der Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen für eine faire und integrative Erholung von der Covid-19-Krise zu unterstützen. Mit Blick auf die Zeit nach der Pandemie, sieht die Kommission eine vorausschauende Unterstützung für die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen und hochwertiger Beschäftigung als notwendig an, um einen nachhaltigen Weg in Richtung des für 2030 angestrebten Beschäftigungsziels von 78 Prozent zu ebnen. Zur Unterstützung eines arbeitsplatzintensiven Aufschwungs in den Mitgliedstaaten nach der Corona-Krise legt die Kommission eine Empfehlung zu einer wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung (Effective Active Support to Employment, EASE) vor, die eine Orientierungshilfe für die Kombination politischer Maßnahmen und verfügbarer Finanzmittel zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und des Übergangs von einem Arbeitsplatz zum anderen in expandierenden Sektoren, insbesondere in den digitalen und grünen Sektoren, bieten soll.

Weitere wichtige Maßnahmen der Kommission im Zusammenhang mit der Säule sozialer Rechte waren im Jahr 2021 unter anderem das Grünbuch zum Thema Altern, welches eine breit angelegte Grundsatzdiskussion über das Altern anregen sollte, sowie die neue Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Außerdem wurde der Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über Lohntransparenz angestoßen. Im Jahr 2022 erfolgte die Überarbeitung der Barcelona-Ziele, die Ratsempfehlung zum Mindesteinkommen sowie eine Mitteilung und Empfehlung des Rates zur Stärkung des sozialen Dialogs. In diesem Jahr soll unter anderem der erster EU-Bericht zum Europäischer Sozialversicherungsausweis (ESSPASS) erscheinen.

 

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