Sozial- und Erziehungsdienst: Streikfreigabe erteilt

In der Urabstimmung der Mitglieder unserer Fachgewerkschaften im Sozial- und Er-ziehungsdienst hat sich eine überwältigende Mehrheit von 96,53 Prozent für die Einleitung unbefristeter Streikmaßnahmen ausgesprochen. Um den Druck auf die Arbeitgeberseite zu erhöhen, erteilt der dbb für die Zeit ab dem 8. Mai 2015 die grundsätzliche Freigabe zu Streikmaßnahmen. Diese Freigabe gilt bis auf Weiteres und betrifft alle Tarifbeschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, die unter die Eingruppierungsmerkmale des Anhangs zu der Anlage C (VKA) zum TVöD (Eingruppierung Sozial- und Erziehungsdienst) fallen.

 

Mehr zum Thema

Sonderseite zu den Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst (dbb.de)

 

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