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Stellungnahme

Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen

Die Richtlinie zielt darauf ab, die Anfälligkeit kritischer Infrastrukturen und Systeme in neun Sektoren zu verringern und ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen.

Bewertung des dbb

Der dbb bekräftigt, dass kritische Einrichtungen in der gesamten EU wesentliche Dienstleistungen erbringen und dabei mit einer wachsenden Zahl von Bedrohungen konfrontiert sind. Es ist daher von großer Bedeutung, ihre Fähigkeit zur Bewältigung von Risiken für ihren Betrieb zu stärken und gleichzeitig das Funktionieren des Binnenmarktes für wesentliche Dienstleistungen zu verbessern.

Der dbb begrüßt, dass durch die Richtlinie die Widerstandsfähigkeit der öffentlichen Dienste und der Infrastruktur verbessert werden. Mit Blick auf die Pandemie, die Hochwasser-Katastrophe, den Angriff Russlands auf die Ukraine sowie die zunehmende Gefahr durch Cyberangriffe handelt es sich hierbei um eine den jüngsten Geschehnissen Rechnung tragende Maßnahme. Da auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten davon ausgegangen werden muss, dass Krisen wie eine Pandemie erneut stattfinden können, ist es von großer Wichtigkeit, dass die öffentlichen Dienste Europas hierfür besser gewappnet sind. Die Beschäftigten der öffentlichen Dienste haben trotz widriger Umstände, notorischem Personalmangel und mangelhafter Sachausstattung mit großem Einsatz dazu beigetragen, die Krise zu beherrschen.

Der dbb betont, dass die neuen Vorschriften im Rahmen der Rechtsvorschriften über die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen zur Stabilität der europäischen gesellschaftlichen Ordnung beitragen sollen, indem sie den Mitgliedstaaten helfen, Störfälle zu verhindern, ihnen zu widerstehen und sich von ihnen zu erholen.

Daher sieht es auch der dbb als großen Mehrwert, einen unionsweiten Rahmen zu schaffen, der sowohl darauf abzielt, die Resilienz kritischer Einrichtungen im Binnenmarkt durch die Festlegung eines harmonisierten Minimums an Verpflichtungen zu verbessern, als auch darauf, diesen Einrichtungen durch kohärente, gezielte Unterstützungs- und Aufsichtsmaßnahmen zu helfen. Während der Covid-19 Pandemie hat es anfänglich große Effizienzverluste aufgrund von schlecht aufeinander abgestimmten nationalen Reaktionen gegeben. Gleichzeitig wurde jedoch auch der europäische Mehrwert bei der solidarischen Krankenversorgung, der Übernahme von Patientinnen und Patienten aus besonders schwer betroffenen Regionen deutlich. Es muss verhindert werden, dass die EU-Staaten sich in einer solchen Krise voneinander abschotten und die europäischen Grundfreiheiten nicht mehr funktionieren. Eine Sicherstellung der notwendigen Ressourcen, dort wo sie gebraucht werden, kann so nicht garantiert werden.

Der dbb ist sich bewusst, dass bereits auf Ebene der Europäischen Union und auch auf nationaler Ebene Maßnahmen zum Schutz der kritischen Infrastrukturen in der EU existieren. Allerdings bedarf es hier einer besseren gesetzlichen Grundlage. Nur so kann gezielt auf die operativen Risiken reagiert werden, welche die Erbringung von wesentlichen Diensten stören können.

Der dbb fordert die Bundesregierung auf, kritische Einrichtungen zu ermitteln, welche auf der einen Seite besonderen Anforderungen und einer spezifischen Aufsicht unterliegen sollen und auf der anderen Seite gegenüber allen einschlägigen Risiken in besonderem Maße unterstützt und mit speziellen Leitfäden ausgestattet werden sollen. Auch die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollen diese kritischen Einrichtungen ermitteln. Dies ist von großer Bedeutung, um ein hohes Resilienzniveau zu erreichen.

Der dbb fordert die Bundesregierung außerdem auf, Behörden zu benennen, welche für die Überwachung der Anwendung der Richtlinie sowie für die Durchsetzung ihrer Vorschriften zuständig sind. Der dbb betont, dass diese Behörden über angemessene Befugnisse und Ressourcen verfügen müssen. Außerdem fordert der dbb eine angemessene Einbeziehung des Personals, einen konstruktiven sozialen Dialog, der alle repräsentativen Sozialpartner effektiv und gleichberechtigt einbindet sowie eine bessere Einbeziehung der organisierten Zivilgesellschaft inklusive der Sozialpartner.

Der dbb gibt zu bedenken, dass die Bundesregierung die Richtlinie nicht so auslegt, dass sie die Zuständigkeiten der Bundesrepublik und ihrer Behörden in Bezug auf die Verwaltungsautonomie, die Organisation und die Arbeitsweise der Justiz oder der Parlamente beziehungsweise deren Verantwortung für die Wahrung nationaler Interessen berührt.

Der dbb betont, dass die Bundesregierung eine individuelle Bewertung von Einrichtungen durchführen muss, welche die Kriterien für die Einstufung als kritische Einrichtung erfüllen, aber auch hauptsächlich Tätigkeiten in den Bereichen nationale Sicherheit, Verteidigung, öffentliche Sicherheit oder Strafverfolgung durchführen. Die Bewertung der jeweiligen Tätigkeiten ist dafür verantwortlich, ob Einrichtungen in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.

Der dbb fordert, dass nach Inkrafttreten der Richtlinie, die Bundesregierung eine Strategie vorlegt, in welcher die Ziele und politischen Maßnahmen zur Umsetzung festgelegt sind.  Bestehende politische Strategien müssen hier schnell und problemlos einbezogen werden können und mit der europäischen Gesamtstrategie kompatibel sein.

Die Einrichtungen umfassen physische Infrastrukturen und erbringen wichtige Dienstleistungen, von denen die Lebensgrundlage der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union und das problemlose Funktionieren des Binnenmarkts abhängen. Das Verhandlungsmandat des Rates umfasst die Bereiche Energie, Verkehr, Banken, Finanzmarktinfrastruktur, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur und Weltraum.

Laut slowenischem Innenminister Aleš Hojs haben eine Reihe von Krisen in den letzten Jahren, darunter Terroranschläge, Covid-19 und extreme Wetterbedingungen, die kritische Infrastrukturen und Systeme gefährdet und gezeigt, dass mehr getan werden kann, um auf die Krisen der Zukunft vorbereitet zu sein. Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit Europas war deshalb auch eine der Prioritäten der slowenischen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2021.

Gemäß der nun vereinbarten Position müssen die EU-Mitglieder eine Strategie zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit ihrer kritischen Einrichtungen entwickeln, mindestens alle vier Jahre eine Risikobewertung durchführen und wesentliche Einrichtungen identifizieren, die lebenswichtige Dienstleistungen erbringen. Kritische Einrichtungen müssen die relevanten Risiken ermitteln, die die Erbringung wesentlicher Dienste erheblich stören können, geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Widerstandsfähigkeit ergreifen und den zuständigen Behörden Störfälle melden.

Die Europäische Kommission hatte im Dezember 2020 den Richtlinienentwurf zu kritischen Infrastrukturen und einen Richtlinienentwurf zur Cybersicherheit vorgelegt, wobei die EU-Mitgliedstaaten in den anschließenden Diskussionen auf die Notwendigkeit einer Harmonisierung beider Entwürfe hingewiesen haben.

Mit dem Vorschlag soll nun die derzeitige Richtlinie über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen aufgehoben und ersetzt werden.

 

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