- dbb Verhandlungsführer Karl-Heinz Leverkus (Mitte) mit dem Innenminister Ralf Holzschuher (3 v.r.) und Finanzminister Christian Görke (4 v.l.) sowie der stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb und Fachvorstand Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra (stehend)
Tarifverhandlungen Landesdienst Brandenburg: Einigung erzielt!
Nach einer langen Verhandlungsrunde am 1./2. Juli 2014 in Potsdam mit dem Innenminister Ralf Holzschuher und dem Finanzminister Christian Görke hat sich der dbb mit der brandenburgischen Landesregierung auf folgende Eckpunkte geeinigt:
Verwaltungsumbau
Der TV Umbau läuft zum 31. Dezember 2015 aus. Die Landesregierung zeigt sich grundsätzlich bereit, bestimmte Inhalte auch über diesen Zeitpunkt hinaus – wie zum Beispiel die Mobilitätsprämie, die Einkommenssicherung und die Qualifizierungsangebote – fortzuführen. Die Landesregierung hat auch zugesagt, mit dem dbb in Tarifverhandlungen über eine sozialverträgliche Begleitung der Personalüberleitung von Landesbeschäftigten im Rahmen einer Funktionalreform und des weiteren Reformprozesses in der Landesverwaltung zu treten.
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landesverwaltung
Die bereits in TV Umbau fokussierte Qualifizierungsoffensive wird unter dem Aspekt des sich abzeichnenden regionalen und berufsgruppenspezifischen Fachkräftemangels fortgeführt und ausgeweitet. Hierfür ist ein Volumen von durchschnittlich 4,6 Mio. Euro pro Jahr vorgesehen.
Die im letzten Jahr vereinbarte Reduzierung der Pflichtstunden für Lehrkräfte an Grund- und Oberschulen um eine Stunde wird ab dem Schuljahr 2015/2016 allen Lehrkräften gewährt. Der dbb begrüßt ausdrücklich die Ausweitung der Pflichtstundenreduzierung und damit die Gleichbehandlung aller Lehrkräfte im Land Brandenburg!
Generationenwechsel gestalten
Die Landesregierung will sich dafür einsetzen, dass auch im Entwurf des Doppelhaushalts 2015/2016 Stellen für Nachwuchskräfte enthalten sind. Die bereits vorhandenen Projekte und Angebote zum Gesundheitsmanagement sollen ausgebaut werden.
Über die vom dbb geforderte Vereinbarung von Regelungen zur Altersteilzeit wurde kontrovers diskutiert. Aufgrund von Modellberechnungen hat sich gezeigt, dass eine attraktive Altersteilzeitregelung für alle Beschäftigten momentan für das Land nicht finanzierbar ist. Aufgrund der besonderen Problematik im Landesbetrieb Forst haben sich die Tarifvertragsparteien verständigt, zunächst für diesen Bereich über eine Altersteilzeitregelung in Verbindung mit einem Sozialtarifvertrag zu verhandeln.
Der Forderung des dbb nach einer lebensphasengerechten Beschäftigung wurde Rechnung getragen, indem die Einrichtung von Langzeitkonten auf freiwilliger Basis geschaffen wurde, die individuell befüllbar und an der Zeitsouveränität der Beschäftigten orientiert sind. In einem Ansparzeitraum von bis zu 12 Jahren können die Beschäftigten aus Gründen der persönlichen Lebensführung eine vollständige oder teilweise Freistellung vereinbaren.
Die getroffenen Regelungen sind sinngemäß auf die Landesbeamten zu übertragen, soweit statusgruppenübergreifende Besonderheiten nicht entgegenstehen. Es wurde eine beiderseitige Erklärungsfrist bis zum 15. Juli 2014 vereinbart.
Der dbb Verhandlungsführer, Karl-Heinz Leverkus, sieht dieses Ergebnis als einen ersten Schritt zur Ausgestaltung alterns- und lebensphasengerechter Beschäftigungsbedingungen in der brandenburgischen Landesverwaltung. Nach den Landtagswahlen streben wir eine Fortsetzung des Dialogs mit der Landesregierung an.