Betreuung kranker Kinder

Umsetzen statt aussitzen

Der dbb schleswig-holstein hat Landtag und Staatskanzlei aufgefordert, den Landtagsbeschluss zu besseren Betreuungsmöglichkeiten kranker Kinder nun auch umzusetzen. Offenbar habe man übersehen, dass das für Beamtinnen und Beamte maßgebende Landesrecht direkt angepasst werden könne, kritisierte der Landesbund am 6. März 2020.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hatte sich in seiner 29. Sitzung fraktionsübergreifend dafür ausgesprochen, die Betreuungsmöglichkeiten kranker Kinder durch ihre Eltern zu verbessern, indem die dafür bestehende Altersgrenze der Kinder von 12 Jahren auf die Vollendung des 14. Lebensjahres angehoben wird. Die Politik habe es sich einfach gemacht und nur das Bundesrecht betrachtet, für das der Landtag gar nicht zuständig ist, monierte dbb Landeschef Kai Tellkamp. Deshalb habe man sich mit einem Appell begnügt. „Mit einer Schaufensterveranstaltung geben wir uns allerdings nicht zufrieden. Es besteht nämlich sehr wohl die Möglichkeit, für einen nicht unerheblichen Teil der Betroffenen die politisch gewollte Verbesserung direkt umzusetzen: nämlich für die Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen“, unterstrich Tellkamp. In der geltenden Sonderurlaubsverordnung sei die kritisierte Altersgrenze vorgesehen. Diese landesrechtliche Regelung könne problemlos auf das 14. Lebensjahr angehoben werden. Tellkamp: „Dies ist eine gute Gelegenheit, den Menschen zu vermitteln, dass die Politik es mit ihren Aussagen ernst meint und darüber hinaus einen sinnvollen Beitrag zur Vereinbarung von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst und einer damit einhergehenden Attraktivitätssteigerung zu leisten.“

 

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