Bundesverwaltungsgericht begründet Entscheidung:
Urlaubsabgeltungsanspruch für Beamte – Betroffene sollten Antrag stellen
Beamte haben nach den Maßgaben der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) einen Anspruch auf Abgeltung des unionsrechtlich gewährleisteten Mindesturlaubs, den sie krankheitsbedingt bis zum Eintritt in den Ruhestand nicht mehr nehmen konnten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 31. Januar 2013 entschieden. Nun liegt die Urteilsbegründung vor. Der dbb rät allen Beamten, die ab dem Jahr 2010 krankheitsbedingt in den Ruhestand getreten sind und zuvor ihren europarechtlich garantierten und noch nicht verfallenen Mindesturlaub von vier Wochen nicht in Anspruch genommen haben, gegenüber ihren Dienstherrn einen entsprechenden Antrag auf Urlaubsabgeltung stellen.