Verbesserungen im Recht der Schwerbehindertenvertretungen

Die Bundesregierung hat ihren Ankündigungen im Koalitionsvertrag Taten folgen lassen und den Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes vorgelegt. Darin vorgesehen sind neben vielen anderen Regelungen auch moderate Verbesserungen im Recht der Schwerbehindertenvertretungen, die zwar in die richtige Richtung gehen, aber zu kurz greifen.

So fehlen aus Sicht des dbb im Rechtskreis des öffentlichen Dienstes die für die Privatunternehmen im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen für Übergangsschwerbehindertenvertretungen. Zudem tritt der dbb für eine schärfere Sanktionierung bei unterbliebener Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ein.

Angesichts der Zunahme an beteiligungspflichtigen Angelegenheiten wird die Absenkung der Schwellenwerte für Freistellungen von 200 auf 100 schwerbehinderte Beschäftigte ebenso begrüßt wie die Verbesserungen bei der Inanspruchnahme der Schulungsansprüche.

 

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