Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Verfassungstreue für gesamten öffentlichen Dienst entscheidend

„Alle Beschäftigten des Staates, ob in der Polizei, im Schuldienst oder wo auch immer im öffentlichen Dienst, dürfen keinen Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufkommen lassen.“ Das hat DPolG Chef Rainer Wendt gegenüber dem „Handelsblatt“ am 8. Oktober 2019 betont.

 

Damit reagierte Wendt auf die Diskussion um Beschäftigte der Polizei, die bei den Landtagswahlen Ende Oktober in Thüringen für die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) kandidieren. Der AfD-Landesverband wird von Björn Höcke geführt, der auch Chef der AfD-Gruppierung „Flügel“ ist, die wiederum vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall für rechtsextremistische Bestrebungen eingestuft wurde. Politiker verschiedener anderer Parteien hatten daher angeregt, dem „Flügel“ nahestehende Beamtinnen und Beamten der Polizei hinsichtlich ihrer Verfassungstreue zu überprüfen.

Der DPolG Bundesvorsitzende Wendt lehnt eine Überprüfung der Polizisten ab. „Die Fokussierung auf die Polizei hinsichtlich der Verfassungstreue ihrer Beschäftigten halte ich für falsch“, sagte Wendt, ebenfalls dem Handelsblatt. „Niemand will Reichsbürger oder andere Radikale bei der Polizei haben, aber ich will auch nicht, dass sie meine Kinder unterrichten.“

Ob sich einzelne Beschäftigte von den Grundsätzen der verfassungsmäßigen Ordnung „innerlich entfernt“ hätten, müssten Führungskräfte feststellen, erklärte Wendt weiter. Dafür stehe ihnen ein umfangreiches Instrumentarium des Dienstrechts zur Verfügung.

 

 

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