Verhandlungen Entgeltordnung Schulhausmeister: Arbeitgeber provozieren!

Der dbb (für die komba gewerkschaft) hat sich Ende März 2015 erneut mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) getroffen, um über die künftige Eingruppierung von Schulhausmeistern zu verhandeln. Aber statt weiter inhaltlich über die berechtigten Forderungen des dbb für die künftige Eingruppierung zu sprechen, provozierten die Arbeitgeber mit Gegenforderungen, die teilweise unter dem jetzigen Niveau liegen!

Die VKA fordert:

  • Schulhausmeister mit entsprechenden Tätigkeiten, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung haben = EG 5
  • Schulhausmeister, denen mindestens zwei Schulhausmeister durch ausdrückliche Anordnung unterstellt sind = EG 6

Das war es nach Vorstellung der VKA! Rein faktisch käme damit fast niemand in die EG 6!

Es wurden keinerlei zukunftsorientierte Vorstellungen dargestellt, wie mit den aktuellen und künftigen Anforderungen an die Tätigkeit umzugehen ist. „Rückschritt statt Fortschritt, das Angebot der Arbeitgeber ist weniger als eine Nullnummer!“, so Hans-Jörg Klaas, Schulhausmeister aus Aachen und Mitglied des Arbeitskreises Schulhausmeister der komba.

Nach Ansicht der Arbeitgeber unterscheidet sich die Tätigkeit eines Schulhausmeisters nicht von der Tätigkeit eines klassischen Hausmeisters, deshalb soll bei EG 6 Schluss sein! Das aber ist für uns kein verhandlungsfähiges Angebot, so dass wir die Verhandlungen daraufhin beendet haben. Ein nächster Termin wurde für Ende Mai vereinbart.

 

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