• Digitales Arbeiten

Verhandlungen zum TV-Digitalisierung fortgesetzt

dbb und Bund haben sich am 23. März 2021 zur Fortsetzung der Tarifverhandlungen für einen TV Digitalisierung im Bereich des Bundes per Videokonferenz getroffen. „Vor allem bei der Frage des Anwendungsbereichs haben sich die Positionen angenähert“, resümierte dbb Verhandlungsführer Volker Geyer nach der Verhandlungsrunde.

Konkret geht es hierbei um die Frage, unter welchen Voraussetzungen das im Tarifvertrag zu regelnde Instrumentarium zur Begleitung von Digitalisierungsmaßnahmen greifen soll. Dabei besteht Einigkeit, dies nicht für jede Einzelmaßnahme (z.B. reguläres Softwareupdate) auszulösen. Andererseits darf der Geltungsbereich für den Tarifvertrag nicht zu eng gefasst werden. Sonst geht die Schutzfunktion des Tarifvertrages verloren.

Umstritten ist nach wie vor, wie die Einzelmaßnahmen des Tarifvertrages ausgelöst werden sollen. Beispielhaft sei hier die Qualifizierung zur Anpassung an sich ändernde Arbeitsplatzanforderungen oder die Beschäftigungssicherung einschließlich einer Entgeltsicherung genannt. Der Bund präferiert hierbei bislang eine Einigung der Betriebsparteien als Auslösemechanismus. Aus Sicht des dbb können aber wesentliche Schutzmechanismen bis hin zu einem Kündigungsschutz bei möglicherweise wegfallenden Beschäftigungsmöglichkeiten nicht von einer Einigung Dritter auf behördlicher Ebene abhängen.

Bislang nutzen die Arbeitgeber die durch die Digitalisierung vorhandene Chance zur zukunftsgerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen zu wenig. Aus dbb Sicht sind deshalb zwingend die Rahmenbedingungen für neue Arbeitsformen wie beispielsweise das mobile Arbeiten zu regeln. Hier gilt es Mindeststandards im Sinne der Beschäftigten bei folgenden Themen zu setzen:

  • Bereitstellung der geeigneten technischen Arbeitsausstattung 
  • Schutz vor ständiger Erreichbarkeit 
  • Sicherstellung der Einbindung der Beschäftigten in die normalen Abläufe der Dienststelle. 

Auch hier sehen die Vertreter des Bundes bislang eher ausschließlich Dienstvereinbarungen als das richtige Mittel an. Diese jedoch hält der dbb für nicht ausreichend.

„Beide Seiten haben dazugelernt was die Komplexität des Themas betrifft“, erläutert dbb Tarifchef Geyer. „In einigen Punkten haben wir uns mittlerweile angenähert, so dass wir zuversichtlich sind, bei der nächsten Verhandlungsrunde am 23. April 2021 weitere Fortschritte erzielen zu können.“ In der Zwischenzeit wird diese nächste Runde auf Fachebene vorbereitet.

Hintergrund

Unter dem Stichwort Digitalisierung verbirgt sich eine zum Teil massive Veränderung der Arbeitswelt durch zunehmende Automatisierung und neue Arbeitsformen. Um diesen Prozess aktiv zu gestalten, hat der dbb mit dem Bund die Aufnahme von Tarifverhandlungen vereinbart, um verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, Digitalisierung in den Dienststellen erfolgreich umzusetzen und zugleich Schutzmechanismen für die von Veränderungen betroffenen Beschäftigten des Bundes zu installieren.

 

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