Bundesfernstraßenreform
Entgeltordnung bei der Autobahngesellschaft des Bundes wird verhandelt
Beim ersten Termin der Tarifverhandlungen präsentierte dbb Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer den Arbeitgebern das von den Gewerkschaften ausgearbeitete Forderungspapier.
Der dbb hat am 24. und 25. Januar 2019 in Berlin die Verhandlungen mit den Vertretern der Arbeitgeber vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie von der Infrastrukturgesellschaft, die nunmehr offiziell „Die Autobahn GmbH des Bundes“ heißt, zur künftigen Entgeltordnung aufgenommen. Im Forderungspapier der Gewerkschaften werden für die künftigen Beschäftigten der Autobahngesellschaft in den einschlägigen Bereichen Planung, Bau, Betrieb sowie Unterhaltung von Autobahnen umfangreiche Verbesserungen bei der Eingruppierung gefordert.
Forderung nach Aufwertungen und mehr Wertschätzung
Der dbb fordert, den Eingruppierungstarif bei der Autobahngesellschaft in enger Anlehnung an die vorhandene Eingruppierungssystematik in der Entgeltordnung zum TVöD für den Bundesbereich auszugestalten. Allein dieser formale Anknüpfungspunkt macht gegenüber dem bislang maßgebenden Ländertarif bereits Aufwertungen von Eingruppierungen erforderlich. Insbesondere soll die Arbeitsleistung von ausgebildeten Straßenwärtern, Meistern, Technikern, Ingenieuren und von den einschlägig eingesetzten Beschäftigten bei der Autobahngesellschaft besser wertgeschätzt werden. Dabei wird für die Autobahngesellschaft ein stärker am Grundsatz der Durchlässigkeit orientierter Zugang zur Eingruppierung gefordert. Hierzu soll die konkrete Eingruppierung außer für die Beschäftigten mit einer einschlägigen Vor- und Ausbildung auch für Beschäftigte aufgrund ihrer Erfahrungen zugänglich werden und dabei gleich bewertet sein.
Diskussion um Eingruppierungsgrundsätze
Eine klare Absage erteilten die Gewerkschaften den Überlegungen auf Arbeitgeberseite, einen Systemwechsel in der bislang bei den Ländern wie beim Bund tariflich eingeübten Eingruppierung einzuführen. Von den rechtssicheren Vorschriften der Tarifautomatik in §§ 12 und 13 des jeweiligen Mantelrechts dürfe nicht abgekehrt werden, so Geyer. Insbesondere lehnt der dbb ab, bei der Eingruppierung andere Voraussetzungen als die auszuübende Tätigkeit voranzustellen.
Weiteres Verfahren
Die Verhandlungen in der paritätisch besetzten Verhandlungsgruppe zur Eingruppierung werden am 13. Februar und 18. März 2019 in Berlin fortgesetzt. Zum Termin am 13. Februar 2019 hat die Arbeitgeberseite eine Klarstellung ihrer Verhandlungsposition zu den künftigen tariflichen Eingruppierungsgrundsätzen zugesagt.