Verhandlungsergebnis zu den Tarifverhandlungen Nahverkehr Nordrhein-Westfalen!
Im Anschluss an die Verhandlungen zum Tarifvertrag Nahverkehr Nordrhein-Westfalen (TV-N NW) am 25. März 2010 in Bochum konnte ein vorläufiges Verhandlungsergebnis zwischen der dbb tarifunion und dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) erreicht werden. Dem Verhandlungsergebnis, welches unter Verabredung einer Erklärungsfrist bis zum 21. April 2010 vereinbart wurde, haben inzwischen die Gremien der dbb tarifunion zugestimmt.
Die Regelungsinhalte der bisherigen Anwendungsvereinbarung werden in einer sogenannten Beschäftigungssicherungsvereinbarung übernommen, die für jedes Unternehmen einzeln abgeschlossen werden muss. In dieser Vereinbarung werden sowohl die Fremdvergabequote als auch der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis zum 31. Dezember 2019 festgelegt. Ein weiterer Bestandteil der Beschäftigungssicherungsvereinbarung ist die Schaffung einer neuen Entgelttabelle für neueinzustellende Beschäftigte im Fahrdienst. Für diese gilt ab Unterzeichnung der Vereinbarung eine neue Entgeltgruppe 5a mit einem Einstiegsgehalt von 1944 Euro. Ein Eingriff in die Arbeitsverhältnisse der Altbeschäftigten erfolgt nicht!
In den Manteltarifvertrag TV-N NW neu aufgenommen wurde eine Regelung zur Qualifizierung der Beschäftigten. Für den Fahrdienst gibt es darüber hinaus verpflichtende betriebliche Qualifizierungsangebote für einen beruflichen Aufstieg. Zudem wurde eine neue Urlaubstabelle vereinbart, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richtet. Wechselschichtarbeiter erhalten nunmehr nach 20 Jahren der Betriebszugehörigkeit einen zusätzlichen Urlaubstag. Beschäftigte, die aus den bisherigen Reglungen einen weitergehenden Anspruch hatten, sind von diesen Neuerungen nicht betroffen!
Zudem konnte erreicht werden, dass künftig Wechselschicht- und Schichtzulagen dynamisiert werden. Auch wird das Verhandlungsergebnis aus der Tarifrunde des Öffentlichen Dienstes 2010 in den TV-N NW übernommen.
Laufzeit der Beschäftigungssicherungsvereinbarung und des TV-N NW ist bis zum 31. Dezember 2019. Für Unternehmen, die bis zum 31. März 2012 keine Beschäftigungssicherungsvereinbarung abgeschlossen haben, tritt der TV-N NW zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Arbeitskampfmaßnahmen für eine Beschäftigungssicherungsvereinbarung wären nach diesem Zeitpunkt möglich.
In seiner nächsten Gruppensitzung am 19. April 2010 wird der KAV NW entscheiden, ob diesem Tarifergebnis zugestimmt wird. Nach einer Zustimmung geht es zunächst um redaktionelle Anpassungen des TV-N NW. Die erfolgreiche Umsetzung der Beschäftigungsvereinbarung in den einzelnen Betrieben ist anschließend unsere Aufgabe!