Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) Verlängerung der Altersteilzeit geplant

Die im Tarifabschluss 2020 vereinbarte Verlängerung der Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells soll auf den Beamtenbereich übertragen werden. Eine entsprechende Regelung im Bundesbeamtengesetz (BBG) hat der Bundestag verabschiedet. Es fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates.

Die bislang geltenden Regelungen zur Altersteilzeit sehen vor, dass die Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2021 beginnt. Mit der geplanten Änderung wäre die Frist bis zum 1. Januar 2023 verlängert. Die weiteren Voraussetzungen der Altersteilzeit bleiben unverändert.

Das FALTER-Modell ermöglicht das Hinausschieben der Altersgrenze in Teilzeit. Die Arbeitszeit kann auf Antrag auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit reduziert und die aktive Dienstzeit über die individuelle Regelaltersgrenze oder die besondere Altersgrenze hinaus um bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes begrüßt, dass mit dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz die in der letzten Einkommensrunde erreichte Verlängerung der Altersteilzeit und des FALTER-Modells auf den Beamtenbereich erreicht werden konnte, wenn auch die Regelungen weiterhin nur befristet gelten sollen.

 

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