Verlängerung der Opt-out-Regelung für das Feuerwehrpersonal bei der Bundeswehr

Der dbb beamtenbund und tarifunion hat mit dem Bundesministerium des Innern in dem Änderungstarifvertrag Nr. 14 zum TVöD BT-V vereinbart, dass die Opt-out-Regelung für das Feuerwehrpersonal bei der Bundeswehr rückwirkend zum 1. Oktober 2012 in Kraft tritt und bis zum 31. Dezember 2017 verlängert wird.

Darüber hinaus werden rückwirkend zum 1. Januar 2013 die Zeitzuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Arbeit am 24. und 31. Dezember voll gezahlt. Das heißt, dass die Zeitzuschläge nicht mehr gekürzt werden, sondern in der vollen Höhe gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 TVöD zustehen. Bei dem Zeitzuschlag für Nachtarbeit verbleibt es bei der bisherigen Bezahlung von 50 Prozent.

Der Änderungstarifvertrag befindet sich nunmehr im Unterschriftsverfahren.

 

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