Baden-Württemberg
Versorgung: Land verweigert Corona-Sonderzahlung
Das Land Baden-Württemberg will die Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro, die bei den Tarifverhandlungen für die Länder-Beschäftigten im letzten November vereinbart wurde, weiterhin nur auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sollen leer ausgehen.
„Ein Unding“, betonte BBW-Chef Rosenberger am 14. Februar 2022 erneut. Entsprechend hat sich der BBW auch in seiner Stellungnahme zu dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf positioniert und fordert für den benachteiligten Personenkreis einen adäquaten Ausgleich.
Die Modalitäten zur Übertragung der anderen Bestandteile des Tarifabschlusses sollen in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden. Dies betrifft dann insbesondere die lineare Erhöhung von Besoldung und Versorgung in Höhe von 2,8 Prozent und eine Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 50 Euro zum 1. Dezember 2022 sowie gegebenenfalls die Übertragung von strukturellen Änderungen bei bestimmten Zulagen im Gesundheitsbereich.
Die nach Abschluss der Tarifverhandlung erfolgte Zusage der Landesregierung, man werde das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung und Versorgung übertragen, begrüßt der BBW im Grundsatz nach wie vor. Allerdings löst das Land diese Zusage nach Auffassung des dbb Landesbundes durch den Ausschluss der Pensionäre von der Corona-Sonderzulage nur eingeschränkt ein.
In seiner Stellungnahme vom 4. Februar 2022 führt der BBW dazu unter anderem aus: „Zu kritisieren ist nach wie vor, dass es sich bei der Corona-Sonderzahlung um eine Einmalzahlung zum Ausgleich für 14 Leermonate handelt, die den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern vorenthalten wird. Wir halten die vorgesehene Übertragung des Tarifergebnisses nicht für ausreichend und wiederholen unsere Forderung nach einem erneuten ‚Baden-Württemberg-Bonus‘ oder dem Vorziehen der linearen Erhöhung, und für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger die Schaffung eines adäquaten Ausgleichs anstelle der Corona-Sonderzahlung.“
Zu berücksichtigen sei außerdem, dass Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger regelmäßig von strukturellen Verbesserungen ausgenommen bleiben, aber niedrigere entsprechend gegenfinanzierte lineare Steigerungen hinnehmen müssten. Dies könne man im Rahmen der Alimentation und der sachgerechten Teilhabe an der Einkommensentwicklung von aktiven und ehemaligen Beamten und Beamtinnen sowie deren Hinterbliebenen nicht einfach als systemkonform akzeptieren.
Als völlig inakzeptabel bezeichnet der BBW zudem, dass selbst Versorgungsberechtigte, die kurz vor dem Stichtag oder zum Stichtag in Ruhestand getreten sind und damit noch erheblichen Belastungen durch die Pandemie ausgesetzt waren, ebenfalls nicht berücksichtigt werden sollen. Deshalb fordert der BBW, diesen Personenkreis ebenfalls in den Empfängerkreis der Corona-Sonderzahlung einzubeziehen.