dbb bundesfrauenvertretung fordert Equal-Pay-Grundsatz für Leih- und Zeitarbeit im öffentlichen Dienst

Wildfeuer: "Niedriglöhne verhindern, Frauenarbeit aufwerten!"

Um Lohndumping und Niedriglöhne im öffentlichen Dienst einzudämmen, muss der öffentliche Dienst Leih- und Zeitarbeiter und -arbeiterinnen zu gleichen Konditionen bezahlen wie regulär Beschäftigte. Dies forderte die dbb bundesfrauenvertretung vor dem Hintergrund, gleiche Löhne für gleiche Arbeit im öffentlichen Dienst zu gewährleisten.

"Im Dienstleistungssektor sind vor allem Frauen in Leih- und Zeitarbeitsverhältnissen von Niedriglöhnen und prekären Arbeitsbedingungen betroffen. Hier müssen die öffentlichen Arbeitgeber eingreifen. Eine Sekretärin, die auf Zeit eingestellt wird, darf nicht schlechter bezahlt werden als eine festangestellte. Zeit- und Leiharbeit darf in keinem Fall eine Alternative zur sozialversicherungspflichtigen Festanstellung sein – weder im öffentlichen Dienst noch in der freien Wirtschaft. Sie kann lediglich eine Übergangslösung sein, die schnellst möglich in eine verlässliche Anstellung münden muss. Hier müssen die Dienstherren für ausreichend Personalmittel streiten und unvorhersehbare Personalausfälle langfristig einplanen", sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung am 17. September 2012.

Der Freistaat Bayern gehe hier mit gutem Beispiel voran. "Die Dienstherren sind von der bayerischen Landesregierung verpflichtet ihre Verantwortung für ein faires Lohngefüge ernst zu nehmen und dem Beschluss des Landtags zu folgen. Mit der Einführung einer "Muss"-Vorschrift in der Leistungsbeschreibung wird einheitlich Druck auf die Leiharbeitsfirmen ausgeübt", so die Vorsitzende. Die beauftragten Firmen sind danach verpflichtet, für die Beschäftigten des Freistaates Bayern ein Entgelt zu zahlen, das auf Basis der TV-L-Tabellen im Sinne des Vergleichsentgelts errechnet wird. Auch sollen diese künftig Wochenend- und Feiertagszuschläge in ihrer Bezahlung berücksichtigen. "Diese Regelung müssen auch der Bund und die übrigen Bundesländer prüfen und zeitnah umsetzen. Denn Niedriglöhne verhindern, heißt in jedem Falle auch: Frauenarbeit aufwerten!", forderte Wildfeuer.

Der Beschluss des bayerischen Landtags sieht vor, Zeitarbeitsfirmen nur in begründeten Ausnahmefällen zu beauftragen. Sollte dennoch ein Auftrag ergehen, muss der Equal-Pay-Grundsatz gelten. In einem Schreiben forderte das bayerische Finanzministerium nun die Dienststellen auf, den Beschluss umzusetzen. Anlass für die kürzlich veranlasste Neuregelung war eine schriftliche Anfrage zur "Leih- und Zeitarbeit" eines Landtagsabgeordneten vom 26. Oktober 2011. Wie aus der Antwort der Landesregierung hervor geht, wurden 2010 bei den staatlichen Stellen 207 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiterinnen überwiegend kurzfristig beschäftigt, um Personalengpässe zu überbrücken. Das Land Bayern erhofft sich so, den Einsatz von Leiharbeit im öffentlichen Dienst auf ein Minimum zu beschränken und Lohnungerechtigkeiten weitgehend zu verhindern.

 

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