Mehr Perspektive durch TV-V

Wirtschaftsbetrieb Mainz: Verhandlungen abgeschlossen!

Am 6. Mai 2013 hat sich der dbb beamtenbund und tarifunion bei den Tarifverhandlungen mit dem Wirtschaftsbetrieb Mainz und dem Kommunalen Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz auf Übergangsregelungen zur Überleitung aus dem TVöD in den TV-V geeinigt.

Obwohl eine Regelung mit Anwendung der pauschalen Erhöhung des Entgelts seitens des Arbeitgebers konsequent verneint worden ist, haben wir dennoch eine für alle Beteiligten mehr als zufriedenstellende Lösung erreichen können.

Grundsätzlich wird jeder Beschäftigte durch die Bildung eines Vergleichsentgeltes am 1. Oktober 2013 in den TV-V übergleitet. Alle zukünftigen Stufenaufstiege richten sich dann nach den Regelungen des TV-V. Auch wird Niemand durch die Überleitung schlechter gestellt. Die Anwendung des TV-V wird von uns ausdrücklich begrüßt.

  • Es besteht jedoch für jeden Beschäftigten die Wahl, ob die Stufenaufsteige und die damit verbundenen Entgelterhöhungen nach den Regelungen des TV-V erfolgen, oder ob die nächsten zwei Stufensteigerungen betragsmäßig noch nach den Regelungen des TVöD vollzogen werden sollen. Dies kann im Jahr eine Differenz von mehr als 1000 Euro bedeuten, so dass jeder Beschäftigte hier die für sich individuell bessere Variante auswählen kann.
  • Wir möchten jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Wahlrecht, ob eine Steigerung nach TV-V oder TVöD erfolgen soll, bis zum 15. Juni 2013 ausgeübt werden muss.
  • Als klarer Erfolg kann gewertet werden, dass jeder Beschäftigte nach der Überleitung in den TV-V mindestens der Stufe 1 der jeweils einschlägigen Entgeltgruppe zugeordnet wird. Dies kann – je nach erreichter Stufe im TVöD – einen Sprung von mehr als 400 Euro nach oben bedeuten.
  • Darüber hinaus wird jedem Beschäftigten im November 2013 eine Jahressonderzahlung in Höhe von 166 % gewährt.
  • Auch der Erhalt der Zuschläge für Kinder, des Kündigungsschutzes und der Vertreterzulage konnte erreicht werden. Alle übrigen Zulagen bleiben auch nach Überleitung in den TV-V weiterhin bestehen.

Über die Auswirkungen im Einzelnen werden die Gewerkschaften und Arbeitgeber informieren.

 

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