Thüringen

Altersgeld: Gesetzentwurf vom Kabinett beschlossen

Das Kabinett hat am 1. September 2020 ein Altersgeld für freiwillig vorzeitig aus dem Dienst ausscheidende Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter beschlossen. Bislang sind diese denen gleichgestellt, die unfreiwillig gehen müssen. Der tbb fordert seit Jahren diese Ungerechtigkeit zu beseitigen.

Der Gesetzentwurf sieht bei der Ausgestaltung des Altersgeldes einige Abweichungen vom Thüringer Beamtenversorgungsgesetz vor. Der Anspruch auf Altersgeld ist zwar nach den Grundsätzen des Beamtenversorgungsrechts festgesetzt, aber gleichzeitig an erhöhte Voraussetzungen geknüpft. Damit wird kein unverhältnismäßiger Anreiz geschaffen, vorzeitig das Beamtenverhältnis zu verlassen.

Liegen die Voraussetzungen für den Bezug eines Altersgeldes nicht vor, wird die Beamtin oder der Beamte für die Dauer des Beamtenverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer entsprechenden berufsständischen Versorgungseinrichtung nachversichert. Der Gesetzentwurf sieht auch Ansprüche für Hinterbliebene eines verstorbenen Altersgeldberechtigten vor.

 

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