Saarland Amtsangemessene Alimentation: Musterantrag veröffentlicht

Im Hinblick auf die Besoldungsentwicklung im Saarland seit 2011, der aktuellen Entwicklung der Rechtsprechung und einer möglichen Rechtswahrung stellt der dbb saar den Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern des Landes und der Kommunen wie in den Vorjahren einen Musterantrag auf amtsangemessene Alimenta-tion beim Dienstherrn zur Verfügung.

Der dbb saar wies am 23. August auf seiner Internetseite ferner darauf hin, dass die gestellten Anträge auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation in den Jahren 2011 bis 2015 noch Rechtsgültigkeit haben. Die neuen Musteranträge auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation für das Haushaltsjahr 2021 stellen die jeweiligen Fachgewerkschaften des dbb ihren Mitgliedern zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Ausgangslage, der einschlägigen Rechtsprechung sowie zu noch offenen Verfahren gibt es auf dbb-saar.de.

 

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