Kommunaler Nahverkehr Bayern:

Arbeitgeber legen verbessertes Tarifangebot vor

Am 15. Juni 2018 hat der dbb die Tarifverhandlungen zum kommunalen Nahverkehr in Bayern mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband fortgesetzt. In ihrem neuen Angebot berücksichtigen die Arbeitgeber die Forderungen des dbb und die Besonderheiten des bayerischen Nahverkehrs.

Das Angebot:

  • ab dem 1. Juni 2018 erhalten alle Beschäftigten eine Entgelterhöhung in Höhe von 3,19 Prozent
  • ab dem 1. Juli 2019 erhalten alle Beschäftigten eine Entgelterhöhung in Höhe von 3,3 Prozent
  • Laufzeit des Tarifvertrages bis zum 31. August 2020
  • ab dem 1. Januar 2020 besteht für alle Beschäftigten die Möglichkeit, Entgelt in fünf Tage Urlaub umzuwandeln; weitere Optionen zur Umwandlung von Entgelt in Urlaub sind gegebenenfalls möglich
  • Zeitzuschläge nach § 10 Abs. 1 TV-N Bayern werden zukünftig in der Stufe 2 der individuellen Entgeltgruppe gezahlt
  • Erhöhung der Zulage bei geteilten Diensten
  • Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulage 

Erklärungsfrist:

Das Angebot unterliegt einer neuen Erklärungsfrist bis Dienstag, den 3. Juli 2018. Bis dahin muss der dbb gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich erklären, ob er das Angebot annimmt. Die ursprünglich vereinbarte Frist zur Erklärung wurde bis dahin verlängert.

 

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