15. ÄTV angepasst

BA: Tarifvertrag überarbeitet

Die Ergebnisse der letzten Tarifverhandlungen wurden jetzt im 15. Änderungstarifvertrag zum TV-BA zusammengefasst. Dabei handelt es sich um Anpassungen von Regelungen im Manteltarifvertrag und die Umsetzung von verschiedenen Organisationsänderungen. Mehrere Fachkonzepte wurden in den vergangenen Monaten von der BA und dem Hauptpersonalrat auf den Weg gebracht und mussten nun tarifvertraglich begleitet werden.

Fachkonzepte

Ein Schwerpunkt der Änderungen lag im Bereich ZAV, die neu organisiert wird. Teilweise wurden Bereiche herausgelöst und dem Operativen Service zugeordnet. Der dbb hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die betroffenen Beschäftigten keine finanziellen Einbußen erleiden. So werden wegfallende Funktionsstufen in den Bereichen MobiPro-EU und AMZ bis Mitte 2016 als Besitzstände gesichert. Die Übergangsregelungen für den Bereich NEO-OS gelten auch hier. Des Weiteren gab es tarifvertragliche Anpassungen durch die Fachkonzepte Inkasso, IT-Systemhaus, BA-Service Haus und Zentrale.

Mantelregelungen

Die neuen Tarifregelungen treten zum 1. September 2015 in Kraft. Beschäftigte, denen nach einer aktuellen Organisationsänderung infolge eines Fachkonzepts bereits vorher eine Tätigkeit übertragen war, die erst jetzt mit diesem Tarifvertrag besser vergütet wird, erhalten einen finanziellen Ausgleich in Höhe des Differenzbetrags. So wird das leidige Thema der rückwirkend wegfallenden Gehaltsbestandteile endgültig beseitigt. Gleichzeitig werden in der Vergangenheit aufgewertete Tätigkeiten rückwirkend honoriert. Neu sind auch die Verbesserungen bei der Anerkennung von externer Berufserfahrung, über die wir im Juli 2015 berichtet haben.

 

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