dbb tarifunion stellt Musterschreiben zur Verfügung

Berlin verweigert die Auszahlung des Urlaubsgeldes

Das Land Berlin verweigert derzeit die Auszahlung des Urlaubsgeldes an alle Mitarbeiter, die nach dem 31. Juli 2003 eingestellt wurden. Ob derzeit Urlaubsgeld gezahlt werden muss, ist umstritten. Das Land Berlin geht nur von einer einzelvertraglich ausschließbaren Nachwirkung aus. Diese Ansicht hätte zur Folge, dass kein tarifvertraglicher Anspruch mehr bestehen würde und die Zahlungen nur freiwillig erfolgen müssten.

Die dbb tarifunion geht von einer unmittelbaren und zwingenden Anwendbarkeit der Urlaubsgeldregelung aus. Dies ist die Folge der Auslegung des Anwendungstarifvertrags des Landes Berlin vom 31. Juli 2003. In dem Tariftext wird Bezug genommen auf alle am 1. Januar 2003 geltenden Tarifverträge. Zu diesen gehören auch die Tarifverträge über ein Urlaubsgeld für Angestellte und Arbeiter. Somit besteht ein Anspruch in folgender Höhe (bei Teilzeitbeschäftigten anteilig):

Im Tarifgebiet West:

  • Angestellte der Vergütungsgruppen X bis Vc
  • Angestellte der Vergütungsgruppen Vb und höher
  • Arbeiter/innen
  • 332,34 €
  • 255,65 €
  • 332,34 €

Im Tarifgebiet Ost:

 

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