Beschäftigte im Justizvollzugsdienst: Verantwortungsvolle Arbeit verdient angemessene Bezahlung

„Die Kolleginnen und Kollegen im Justizvollzug erweisen der Gesellschaft mit ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit einen großen Dienst. Auch sie sind Garanten unserer Sicherheit und unseres Wohlstandes und verdienen, angemessen für ihre Arbeit bezahlt zu werden“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Bundestarifkommission des dbb Karl-Heinz Leverkus am 9. Dezember 2014 in Hamburg. Dort waren Beschäftige des Justizvollzugsdienstes zusammengekommen, um ihre inhaltlichen Forderungen für die Einkommensrunde 2015 zu diskutieren.

Unverzichtbar sei auch, das Tarifergebnis von 2015 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. „Dass es für gleiche Tätigkeiten auch eine vergleichbare Bezahlung geben muss, sollte eigentlich außer Zweifel stehen“, so Leverkus.

Die Gleichbehandlung von Tarifkräften und Beamten nahm auch der Vorsitzende des Landesverbandes Hamburgischer Strafvollzugbediensteter (LVHS) im Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD), Thomas Wittenburg, ins Visier, der sich für die Angleichung der so genannten „Gitterzulage“ analog der Zulage für die Beamten gemäß Hamburgischem Beamtengesetz und die im Tarifvertrag der Länder geregelte Hamburger Erschwerniszulagenverordnung einsetzte. Notwendig sei auch die Einführung einer Ballungsraumzulage. „Außerdem fordern wir Vergütung EG 9 für Beschäftigte mit Meisterausbildung sowie EG 8 für deren Vertreter: Das sollte auch für die Meister gelten, die keine Vollausbildung für Inhaftierte durchführen. Sie leisten gleichfalls sonderpädagogische Aufgaben, indem sie die Inhaftierten in kleinsten Schritten an einen geregelten Arbeitsalltag heranführen“, sagte Wittenburg.

 

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