Besoldung: Baden-Württemberg schrammt an der Grenze zur Verfassungsmäßigkeit

Ist die Besoldung in Baden-Württemberg verfassungsgemäß? Ein vom BBW - Beamtenbund Tarifunion in Auftrag gegebenes Gutachten der Finanzwissenschaftlerin Prof. Dr. Gisela Färber von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer lässt daran mindestens Zweifel aufkommen.

Das Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat unlängst Kriterien aufgestellt, um die Verfassungskonformität der Besoldung zu prüfen. Die am 16. November 2017 vorgestellte Färber-Studie weist für Baden-Württemberg bei drei von fünf dieser Kriterien kritische Befunde aus. Erstens sind die Tariflöhne im öffentlichen Dienst (BAT/TV-L) deutlich stärker gestiegen als die Beamtenbesoldung. Zweitens weicht die Besoldungsentwicklung vor allem bei höheren Besoldungsgruppen deutlich von der Entwicklung des Nominallohnindexes im Land ab. Und drittens wird das Abstandsgebot von 15 Prozent zum Existenzminimum in Großstädten bei Neuverbeamtungen nach 2012 verletzt – im Wesentlichen wegen reduzierter Beihilfesätze. Der BBW sieht deshalb erheblichen Handlungsbedarf für Korrekturen im Bereich der Beamtenbesoldung.

 

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