Rheinland-Pfalz

Besoldungserhöhungen ab Juli 2024

Die Besoldung für Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz steigt ab 1. Juli 2024.

Das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 Rheinland-Pfalz veröffentlicht bewirkt eine deutliche Anpassung der Bezüge zum 1. November 2024 um einen Sockelbetrag von 200 Euro sowie eine Erhöhung der dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76 Prozent. Ab 1. Februar 2025 erfolgt eine Linearanpassung um 5,5 Prozent.

Neben den regulären Linearanpassungen werden mit dem Gesetz auch strukturelle Verbesserungen bewirkt. So werden ab 1. Juli 2024 für die Besoldungsgruppen A12 bis A14 die Eingangsstufe 3 gestrichen und die dort befindlichen Beamtinnen und Beamten in die Stufe 4 übergeleitet. Damit soll die Position für Rheinland-Pfalz im Wettbewerb um höchstqualifizierte Beamtinnen und Beamte in den oberen Besoldungsgruppen verbessert werden.

Weiterhin werden rückwirkend zum 1. Januar 2024 die Beträge zum Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind fortgeführt und angehoben. Damit folgt Rheinland-Pfalz weiter der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020, wonach der Bezügeaufwuchs im Netto zwischen der Zwei-Kind- beziehungsweise Drei-und-mehr-Kind-Familie um 15 Prozent über dem jeweiligen grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf für das hinzutretende Kind liegen muss.

Die neue Besoldungstabelle, gültig ab 1. Juli 2024, gibt es auf www.dbb.de.

 

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